Durchdringende Schreie exotischer Papageien in einem Reihenhaus-Garten müssen von Nachbarn nicht den ganzen Tag über geduldet werden. Zu diesem Urteil kam, wie der „Rhein-Neckar – Zeitung“ zu entnehmen war, das Landgericht Nürnberg-Fürth. Das menschliche Ohr empfinde die ungewohnten Schreie von Papageien als besonders unangenehm, „lästiger noch als den gewöhnlichen, eher monotonen Verkehrslärm“, befanden die Richter. Sie verordneten den Vögeln daher ein befristetes „Gartenverbot“: Die Besitzerin darf den Käfig künftig nur vormittags von 9-12 Uhr und nachmittags von 16-17 Uhr auf der Terrasse abstellen.
Wegen der Schreie der beiden Pfirsichpapageien und eines Rosenköpfchens hatte sich zwischen den Besitzern zweier Reihenhäuser in Nürnberg ein erbitterter Streit entzündet. Das stundenlange Vogelgeschrei sei so nervtötend, dass man es auf der Terrasse nicht mehr aushalte, hatte die Nachbarin der Vogel-Liebhaberin geklagt (Aktenzeichen: Landgericht Nürnberg-Fürth, 11 S 8784/96).
Frei, unabhängig und anspruchsvoll – so soll Ihr Hörsystem in der neuesten Generation aussehen: