Zum ersten „Tag der Schwerhörigen und Ertaubten“ ruft der Deutsche Schwerhörigen Bund (DSB) am Samstag, 2. Mai 1998 auf. Basis vieler Aktionen in ganz Deutschland ist der ergänzte Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Mit Info-Ständen, Aktionstagen, Theater für Hörbehinderte, Lesungen, Filmvorführungen, Vorträgen und vielem mehr wollen die Schwerhörigen und Ertaubten auf ihre speziellen Probleme aufmerksam machen.
Quelle: Hörakustik
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