Die Stadt Karlsruhe hat bundesweit als 1. Kommune im Einwohnermelde-Amt einen Service-Schalter eingerichtet. In Gebärdensprache ausgebildete Mitarbeiter:innen beraten dorf Hörbehinderte nicht nur in Belangen des Einwohnerwesens sondern unterstützen sie in allen Fragen zur städtischen Verwaltung und vermitteln Kontakte zu Dolmetschern. Die Servicestelle ist zusätzlich über ein Schreibtelefon +49 (7 21 – 1 33-3377) oder Telefax +49 (7 21 – 1 33-3369) zu erreichen.
Mit ihrer Initiative will die Stadt auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem Artikel 3 (Absatz 3) des Grundgesetzes Geltung verschaffen. Danach dürfen Behinderte nicht benachteiligt werden.
Quelle: zg
Frei, unabhängig und anspruchsvoll – so soll Ihr Hörsystem in der neuesten Generation aussehen: