Zunehmende Differenzen in der Hörgeräte-Versorgung zwischen den Kostenträgern der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Bundesminister für Gesundheit auf der einen und den Hörgeräte-Anbietern und den HNO- Fachärzten auf der anderen Seite haben Veranlassung zu einer offenen Aussprache zwischen Vertretern der Hörgeräte-Akustiker – Verbände und des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohren – Ärzte gegeben.
Nach gemeinsamer Feststellung ergeben sich einander teilweise überlappende Probleme durch die zunehmende Verknappung der finanziellen Mittel im Gesundheitswesen zu Lasten der Hörbehinderten. Dazu zählen:
- Die vom Gesetzgeber für die Gesetzlichen Krankenkassen vorgegebenen Einschränkungen ohne Härtefallregelung bei der Kostenübernahme für Hörgeräte und die dazugehörigen Energiespender.
- Ein generell zunehmend restriktives Verhalten der miteinander im Wettbewerb stehenden Kostenträger und ihres Medizinischen Dienstes.
- Ein zunehmendes Aufkommen von Angeboten einer alternativen Hörgeräte-Versorgung.
- Die durch das 2. NOG ermöglichten Modellversuche einer Hörgeräte-Versorgung z.B. entweder ohne den Hörgeräte-Akustiker oder ohne den HNO-Facharzt.
- Versuche einer wirtschaftlichen Bindung zwischen Hörgeräte-Akustikern und HNO-Fachärzten.
- Die langjährig ungeklärte Rechtssituation bei Versorgungsverfahren, die von den zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Gesetzlichen Krankenversicherer vertraglich vereinbarten Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien abweichen, und zwar
in wettbewerbsrechtlicher,
in steuerrechtlicher und
in berufsrechtlicher Hinsicht.
- Berufsbedingt unterschiedliche Ansichten zwischen Hörgeräte-Akustikern und HNO-Fachärzten über die Möglichkeiten der Werbung und über Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung von Hörbehinderten.
Das Ergebnis dieser mehrstündigen, von sachlichem Bemühen gekennzeichneten Besprechung, war der Konsens über folgende Problemkreise:
A) Unabdingbare Voraussetzung einer optimalen Versorgung der Patienten/Schwerhörigen mit Hörhilfen ist das bewährte, bei gegenseitiger Unabhängigkeit arbeitsteilige Zusammenwirken von Fachärzten der Hals-Nasen-Ohren – Heilkunde (bzw. der Phoniatrie und Pädaudiologie) und den spezial-handwerklich ausgebildeten Hörgeräte-Akustikern. Der HNO-Arzt tritt dabei als der Spezialist für Hörstörungen auf; der Hörgeräte-Akustiker hingegen handelt als der technische Spezialist für gutes Hören.
Daher muss als Grundsatz gelten: Die fachgerechte Untersuchung durch den HNO-Facharzt und die fachgerechte Versorgung durch den Hörgeräte-Akustiker sind die Vorbedingungen für eine optimale Nutzung der begrenzten Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung.
B) Wichtigste Aufgabe des HNO-Facharztes bei seiner der Versorgung vorausgehenden Untersuchung ist der Ausschluß der Möglichkeit einer operativen Hörverbesserung sowie vor allem der Ausschluß einer möglicherweise fortschreitenden und gegebenenfalls lebensbedrohenden Erkrankung des Ohres, z.B. eines Cholesteatoms, eines Akustikusneurinoms oder eines bösartigen Tumors. Im Sinne der Prävention besteht hierbei prinzipiell kein Unterschied zwischen der Erst- und einer Wiederversorgung.
C) Nur seine mindestens 5-jährige Ausbildung zum Meister seines Faches befähigt den Hörgeräte-Akustiker zur verantwortlichen Auswahl, vergleichenden Anpassung und Feinanpassung derjenigen Hörgeräte, die bei bestem messbarem Hörgewinn zugleich das angenehmste Hören für den mit einer Hörhilfe Versorgten gewährleisten.
D) Die anwesenden Verbandsvertreter beider Seiten sind übereingekommen, im Sinne einer optimalen Versorgung der Hörbehinderten ihre Zusammenarbeit und gegenseitige Information zu intensivieren sowie möglichst miteinander abzustimmen. Altere vertragliche Vereinbarungen zu diesem Problemfeld (Marburger Abkommen) haben weiterhin Gültigkeit, sollen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Neumünster / Mainz, 28.09.1998
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