Folgenden Hinweis fanden wir im „Finanzbrief“:
Wer Musik Fernsehfilme öffentlich darbietet, muss Gebühren an die Gema zahlen. Dabei ist laut Information der Gema praktisch alles öffentlich, wenn nur „zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören“. Beispiel: Vereinsfeier und Betriebsfest – die private Party dagegen nicht. Praktischerweise hat die Rechtsprechung demjenigen die Beweislast auferlegt, der behauptet, seine Veranstaltung sei nicht öffentlich. Im Zweifel also für die Gema. Und: Wer’s nicht anmeldet und sich erwischen lässt, zahlt in der Regel das Doppelte.
Akustiker, die in ihrem Institut auf Hintergrund-Musik für ihre Kunden nicht verzichten wollen, sollten prüfen, ob es nicht auch gema-freie Musikstücke tun.
Quelle: Hörakustik
www.hörmodell.ch
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Autor: Thomas Keck
Thomas Keck ist durch seinen Beruf als Hörsystemakustiker bestens mit der Präzision und Sorgfalt vertraut, die sowohl für die technische Arbeit als auch für den direkten Kundenkontakt erforderlich sind. Sein Werdegang zeugt von einer kontinuierlichen Entwicklung und einem hohen Maß an Fachwissen, unterstrichen durch den Meisterbrief und die Selbstständigkeit. Er verfolgt seine Interessen mit Leidenschaft und widmet sich einer Vielzahl von Aktivitäten, von Musik über die Beschäftigung mit Oldtimern bis hin zur Werteschätzung der Bibel. Thomas bewundert Menschen, die in ihrem Feld Spitzenleistungen erbringen, wie diverse Musiker und Schauspieler. Dies deutet auf eine hohe Wertschätzung für Expertise und handwerkliches Können hin.
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