Prof. Dr. Dr. h. c. Adolf Laufs, Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck „Handbuch des Arztrechts“, C.H.BECK’sche Verlagsbuchhandlung 1999, 2. neubearbeitete Auflage, ISBN: 3-406-43105-4.
Auf 1‘430 Seiten stellen die Autoren die verschiedensten Bereiche des deutschen Arztrechts dar. Die im Vergleich zur Vorauflage noch umfangreichere Ausgabe kann ohne Übertreibung als umfassendste Darstellung dieser Thematik bezeichnet werden und gilt mittlerweile als Standardwerk.
Die ärztliche Ausbildung findet ebenso Berücksichtigung wie das ärztliche Berufs- und Standes-Recht. An dieser Stelle setzen sich die Autoren vor allem mit dem Werbeverbot für Ärzte und dem Wettbewerbsrecht auseinander. Breiten Raum nimmt die Darstellung des Kassenarzt – Vertragsarzt-Rechts ein. Weitere Inhalte sind die verschiedenen Rechtsbeziehungen der Beteiligten (Arzt/Patient, Arzt/Krankenhaus, Patient/Krankenhaus). Einen Schwerpunkt bildet dabei die Darstellung der Beziehung Arzt/Patient. So werden insbesondere die verschiedenen, vielfältigen Pflichten des Arztes ausführlich beschrieben.
Relativ kurz abgehandelt werden leider die Rechtsfragen der Arztpraxis, wie z.B. die Formen der Ausübung ärztlicher Tätigkeit, die Praxisveräusserung oder das Thema Arzt als Arbeitgeber. Dies verwundert angesichts der umfangreichen Gesamtschau. Gerade die Entscheidung des zukünftigen Vertragsarztes, seine Tätigkeit innerhalb einer Einzelpraxis, einer Praxisgemeinschaft oder einer Gemeinschaftspraxis auszuüben, ist von grosser Bedeutung. Insoweit wird hier nur wenig Hilfestellung gegeben.
Daneben gehen die Autoren vertiefend auf Haftungsfragen sowohl den Arzt, aber auch den Krankenhausträger betreffend ein. Ein eigenes Kapitel wurde den besonderen ärztlichen Eingriffen (z. B. Sterilisation, Kastration, klinisches Experiment) vorbehalten. Dabei werden auch Sonderprobleme, wie etwa die ärztliche Sterbehilfe, die Leichenschau oder das Arzneimittelrecht kurz angeschnitten. Abgerundet wird das Werk durch eine umfangreiche Rechtsprechungs-Übersicht, die in ärztliche Fachbereiche unterteilt ist.
Fazit: Dieses umfangreiche, informative und detaillierte Standardwerk gehört in den Bücherschrank eines jeden, der in irgendeiner Weise mit dem Arztrecht zu tun hat.
Quelle: Michael Schulte-Westenberg
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