Die Stiftung Gemeinsames Rücknahme-System (GRS) stellt sich vor (To be Insider in 15 Minute n)

Rücknahme-Verpflichtung für gebrauchte Batterien
Wer die Stiftung GRS ist…
Gemäss der Batterieverordnung (BattV) vom 27. März 1998 besteht eine Rücknahme-Verpflichtung für gebrauchte Geräte-Batterien – wir berichteten.
Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien oder „GRS Batterien Service GmbH“ organisiert die gemeinsame Rücknahme für Gerätebatterien gemäss § 4 (2) der Batterieverordnung.
Sie wurde von
…und was sie leistet
Die GRS gewährleistet ihren Nutzern seit dem 1. Oktober 1998 den Abtransport der vom Handel, von gewerblichen Endverbrauchern und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelten Gerätebatterien sowie deren Sortierung, Verwertung bzw. Beseitigung.
Sie garantiert:
  1. die Abholung der gesammelten Gerätebatterien vom Handel, von gewerblichen Endverbrauchern und von öffentlichen Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
  2. die Sortierung in die elektrochemischen Systeme, soweit es für die Verwertung oder Beseitigung notwendig ist sowie die separate Abtrennung von UV-codierten Quecksilber-freien Zink/Kohle- und Alkali/Mangan-Batterien,
  3. den Transport zu den Verwertungs- bzw. Beseitigungs-Anlagen,
  4. die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung,
  5. die Dokumentation der Leistungen gegenüber den Landesbehörden.
Allen Herstellern und Importeuren im Sinne der Batterieverordnung bietet GRS ihre Dienste zu gleichen Konditionen über einen Nutzervertrag an. Die GRS überimmt nur die Rücknahme von Batterien, nicht von Geräten. Nur aus diesen ausgebaute Batterien werden übernommen.
Die wesentlichen Inhalte des Nutzervertrages
§   1 Pflichten der Stiftung
Betrieb eines Rücknahmesystems gemäss §4 (2) BattV für Gerätebatterien.
§   2 Pflichten der Nutzer
Zahlung des Entgeltes an den Treuhänder für in Deutschland in Verkehr gebrachte Batterien,
dem von der Stiftung bestellten Treuhänder die gemäss BattV und Nutzervertrag erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen,
in Gebrauchsanweisungen die Verbraucher darauf hinzuweisen, nur entladene Powerpacks und Lithium-Batterien in Altbatterie-Sammelgefässe zu geben.
§   3 Ermittlung des Entgeltes
Das Entgelt ist für in Deutschland in Verkehr gebrachte Batterien gemäss aktueller Preisliste zu erbringen.
Die Preisliste ist nach Gewichtskategorien, Typengruppen (Primär/Sekundär) und Systemen untergliedert.
Die Preise sind auf Basis der aktuellen Entsorgungskosten bei einem entsprechenden Rücklauf und einem gewissen Anteil an „Trittbrett-Fahrern“ kalkuliert (diese werden keinesfalls stillschweigend toleriert).
Die Preisliste wird regelmässig aktualisiert.
Das Entgelt errechnet sich für jedes Kalendervierteljahr durch Multiplikation der Stückpreise mit der abgesetzten Anzahl an Batterien.
Werden bestimmte Leistungen vom Nutzer selbst erbracht (Logistik, Sortierung, etc.), so kann ein reduziertes Entgelt vereinbart werden.
Pauschalabgeltungen für mit Geräten abgesetzte Batterien sind in bestimmten Ausnahmefällen (unverhältnismässig hoher Aufwand) möglich.
§   4 Zahlungen auf das Entgelt
Einzelheiten zur Übermittlung der Daten an den Treuhänder und Zahlungsfluss.
§§ 5, 6, 7 Treuhänder
Beauftragung, Tätigkeit und Bestellung.
§   8 Rückgriff auf aussenstehende Hersteller
Weiterberechnung angefallener Kosten an „Trittbrett-Fahrer“.
§   9 Laufzeit und Kündigung
§§ 10, 11, 12 Geltungsbereich, Salvatorische Klausel, Übergangsvorschriften
• Die Preisliste
Die GRS muss jährlich ihre Leistungen und die zugehörigen Aufwendungen offenlegen. Die derzeitige Preisliste liegt dem Nutzervertrag bei. Skonti und Rabatte auf die Preise können nicht gewährt werden.
• Wer ist Treuhänder?
Treuhänder ist die KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft, Bielefeld.
• Wer ist Hersteller/Importeur gemäss Batterieverordnung?
Hersteller ist, wer in Deutschland Batterien herstellt oder herstellen lässt, unabhängig davon, ob oder mit welchem Markenzeichen er diese versieht; bei Batterien ohne Markenzeichen gilt derjenige als Hersteller, der sie als erster in Deutschland in Verkehr bringt.
Importeur ist, wer Batterien, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in die Bundesrepublik Deutschland einführt und dort erstmals in Verkehr bringt.
• Wer soll einen Nutzervertrag abschliessen?
  1. Jeder Hersteller/Importeur von Batterien
  2. Jedes Handelsunternehmen, das Eigenmarken vertreibt
  3. Jedes andere Unternehmen, das Batterien mit seiner Marke vertreibt
  4. Jedes Handelsunternehmen, das selbst importiert
  5. Jedes andere Unternehmen, das importiert
  6. Jedes Unternehmen, das Geräte mit Batterien herstellt bzw. importiert oder/und in Deutschland in Verkehr bringt
  7. Jedes Unternehmen, das Batterien Geräten beipackt und in Deutschland in Verkehr bringt. Hier bedarf es einer Abklärung zwischen Batterielieferant und Gerätehersteller/Importeur. Nur letzterer kann in der Regel angeben, welche Anzahl in Deutschland abgesetzt wurde. Nur bei ihm kann der Treuhänder die notwendigen Daten über in Verkehr gebrachte Batterien ermitteln. Eine Einigung zwischen Lieferant und Gerätehersteller darüber, wer Nutzer ist, ist zwingend erforderlich.
• Was die GRS für ihre Handelspartner tut
Wenn Handelsunternehmen Gerätebatterien ständig oder zeitweise im Sortiment führen, müssen sie nach BattV gebrauchte Gerätebatterien vom Verbraucher zurücknehmen. Das ist unabhängig davon, ob er diese dort gekauft hat oder nicht.
Folgendes hat die Stiftung mit den Handelsverbänden abgestimmt:
Die GRS Batterien stellt jedem Handelsunternehmen, das Gerätebatterien im Sortiment führt, unentgeltlich Sammelboxen aus Kunststoff als Erstausstattung zur Verfügung. Die kleine Box fasst etwa 5 kg, die grosse Box etwa 10 kg. Eine etwaige Ersatzbeschaffung ist durch das jeweilige Handelsunternehmen zu finanzieren.
Des weiteren erhalten diese Unternehmen bei der GRS etwa 30 kg fassende Versandkartons. Die gefüllten Versandkartons werden auf Abruf abgeholt und unentgeltlich gegen leere Versandkartons getauscht.
Falls ein Händler weniger als 30 kg/Jahr Altbatterien sammelt, kann er die Batterien an die nächste lokale kommunale Sammelstelle abgeben (Abgabe durch Kleingewerbe ist in der Batterieverordnung vorgesehen).
Alternativ können diese Händler auch Kleinmengen mit der Post direkt an ein von der GRS vorgegebenes Sortierzentrum senden (diese müssen frankiert werden, unfrei angelieferte Pakete werden zurückgewiesen). Die Adressen können über die nachfolgend benannte Service-Nummer erfragt werden. Den dazu notwendigen Postkarton kann der Händler zum Selbstkostenpreis von zzgl. MwSt über die GRS beziehen.
Die Handelsunternehmen wurden zwischenzeitlich über ihre Verbände unterrichtet.
GRS – Service-Telefon 00 49 18 0-5 /  80 50 30.
• Wenn Sie Industrie-/ Gewerbe-Betriebe oder öffentliche Einrichtungen beliefern und diese Endverbraucher sind
Bitte geben Sie der GRS die Adressen Ihrer Kunden an, damit diese mit Versandkartons oder Gebinden, wie für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, unentgeltlich versorgt werden können, um die gesammelten Batterien abzuholen. Auch für diese Batterien müssen Sie das entsprechende Entgelt gemäss Nutzervertrag entrichten.
• Wie finanziert sich die GRS?
Etwa 130’000 Handelsunternehmen und etwa 1’000 Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen mit Sammelboxen und regelmäßig mit neuen 30 kg – Versandkartons bzw. mit Fässern versorgt werden. Das ist zwar unentgeltlich für den Händler, für die GRS jedoch mit erheblichen Kosten verbunden. Dazu kommen die Kosten für den Abtransport, die Sortierung nach Batteriesystemen und die nachfolgende Verwertung bzw. Beseitigung.
Die GRS rechnet hierfür mit ca. 30 Millionen DM Aufwand pro Jahr. Hersteller/Importeure, die die Leistungen der GRS in Anspruch nehmen, schliessen mit der GRS einen Nutzervertrag ab.
Die Nutzer entrichten ein Entgelt für Batterien, die sie in Deutschland in Verkehr bringen. Grundlage hierfür ist eine Preisliste, die nach Gewichtsklassen und Batteriesystemen untergliedert ist und die die gesamten Aufwendungen der GRS widerspiegelt.
• Macht die GRS Gewinne, und was unternimmt sie gegen Trittbrett-Fahrer?
Die GRS ist eine Non-Profit – Organisation. Die Preisliste wird entsprechend den Aufwendungen angepasst. Ziel sind möglichst hohe Rückgabemengen bei niedrigen Kosten.
Hersteller/Importeure, die keinen Vertrag mit der GRS abgeschlossen haben, und deren Marken vom Treuhänder des GRS identifiziert werden, erhalten eine Rechnung für die bei der GRS anfallenden Aufwendungen. Ihnen wird empfohlen, sich der GRS anzuschliessen.
• Wie erkenne ich, dass ein Hersteller/Importeur das GRS nutzt, wie erkennt es mein Handelspartner?
Der Nutzer weist die Aufwendungen des Rücknahmesystems für die an den Handel gelieferten Batterien in einer separaten Summenzeile aus.
Die GRS wird regelmässig darüber informieren, wer von den Herstellern und Importeuren die GRS nutzt.
Sofern Sie weitere Fragen haben, stehen die Autoren Ihnen unter der Telefon-Nr. 00 49 40 /  23 77 89 -20 (-30) gerne zur Verfügung.
Autoren: Jürgen Fricke / Günther Lührsen

Autor: Thomas Keck

Thomas Keck ist durch seinen Beruf als Hörsystemakustiker bestens mit der Präzision und Sorgfalt vertraut, die sowohl für die technische Arbeit als auch für den direkten Kundenkontakt erforderlich sind. Sein Werdegang zeugt von einer kontinuierlichen Entwicklung und einem hohen Maß an Fachwissen, unterstrichen durch den Meisterbrief und die Selbstständigkeit. Er verfolgt seine Interessen mit Leidenschaft und widmet sich einer Vielzahl von Aktivitäten, von Musik über die Beschäftigung mit Oldtimern bis hin zur Werteschätzung der Bibel. Thomas bewundert Menschen, die in ihrem Feld Spitzenleistungen erbringen, wie diverse Musiker und Schauspieler. Dies deutet auf eine hohe Wertschätzung für Expertise und handwerkliches Können hin.

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