Reisen bildet – das sagt jedenfalls eine alte Volksweisheit. Wir folgten dem Rat und unterhielten uns anlässlich einer Dienstreise nach Zürich mit Werner Bütikofer, dem Generalsekretär des Bundes Schweizerischer Schwerhörigenvereine (BSSV), wohl wissend, dass dieser umtriebige Mann stets etwas Neues auf Lager hat. Und wirklich – diesmal überraschte er uns mit der Nachricht, dass es dem BSSV und den anderen involvierten Organisationen gelungen sei, eine Ombudsstelle, eine Art Friedensrichter, für Hörbehinderte mit rechtlichen Problemen ins Leben zu rufen. Wer oder was das ist, lesen Sie nachfolgend – wir meinen, die Idee ist nachahmenswert… Red
Zweck und Ziel
Menschen mit Hörproblemen sind kommunikativen Bereich behindert. Sie verstehen oft nicht alles oder falsch. Das führt zu Unsicherheiten, Missverständnissen und schließlich zur Resignation. Die Hörbehinderung isr schwer nachvollziehbar. Das zeigt sich bei den Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere bei der Hörgeräteanpassung und bei Absehkursen, Kuren etc. Einzelne Bereiche verfügen über Ermessens-Spielraum.
Die Arbeit im Bereich der Rehabilitation schwerhöriger Kinder und Erwachsener führt zu Meinungs-Verschiedenheiten. Bei diesen wiederum geht es meist um Beträge oder Leistungen in der Höhe von 500 sfr bis 5’000 sfr für Anwälte und Gerichte. Für schwerhörige und ertaubte Menschen ist es darum wichtig zu wissen, wo sie auf einfache Weise ihre Klagen und ihre Unzufriedenheit anbringen können.
Aufgaben der Ombudsstelle
Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau ist die Anlaufstelle bei Meinungs-Verschiedenheiten in Fragen, welche mit der Hörbehinderung im Zusammenhang stehen.
- Sie hört die Beteiligten an und schlägt Lösungen vor.
- Sie sucht einvernehmliche Erledigungen der Streitfragen.
- Sie soll unabhängig sein.
- Sie greift nicht in ein laufendes Verfahren ein.
- Sie hat weder Entscheidungs- noch Weisungskompetenzen. Ihre Meinung hat nicht die Kraft eines Urteils. Bei Bedarf stehen ihr Fachleute aus den Bereichen Medizin, Technik, Justiz, weiterer Maßnahmen und Rechtsberatung zur Verfügung.
Wahl und Trägerschaft
- Der BSSV übernimmt die Federführung. Für die Ombudsstelle wird eine Fachgruppe gebildet, welche dem Geschäftsausschuss (GA) des BSSV Vorschläge unterbreitet. Die Anstellung und die Regelung der Entschädigung ist Sache des GA/BSSV. Die Bewilligung der Stelle erfolgt durch den Zentralvorstand. Sie ist vorläufig für 3 Jahre vorgesehen.
Finanzielles
- Die Ombudsstelle wird mit Beiträgen und Spenden finanziert. Vor der Einsetzung muss die Finanzierung für die ersten 3 Jahre gesichert sein. Das Budget ist übrigens mit 100’000 sfr. angenommen, für das Entschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen, für Infrastruktur, Auslagen, Information der Betroffenen, der Experten und der Öffentlichkeit sowie der Medien bestritten werden sollen. (Schweiz, Du hast es gut – ein Drittel der Kosten waren bereits zum Zeitpunkt unserer Recherche zugesagt…)
Evaluation / Begleitung
Die Ombudsstelle wird von einer Arbeitsgruppe betreut und begleitet. Sie wertet die Aussagen und Berichte der Stelle aus und schlägt bei Bedarf Änderungen vor. Für den Vorsitz der Arbeitsgruppe wird eine kompetente Person außerhalb der beteiligten Verbände gesucht.
Autoren: W.B. / os