Minderung bei Baulärm (To be Insider in 2 Minute n)

Bauarbeiten in der Umgebung von Gewerberäumen sind für die Anlieger und Mieter meist ein Ärgernis. Insbesondere wenn der Baulärm in der Nähe ist oder direkt im anliegenden Gebäude, kann dies dazu führen, dass in den angemieteten Räumlichkeiten eine Arbeit nicht mehr möglich ist.
Das Kammergericht in Berlin hatte in einer Entscheidung vom 8.04.1999 (AZ: 8 U 5397/97) über einen solchen Fall zu entscheiden. Das Gericht führte aus, dass bei angemieteten Gewerberäumen, die täglich während der Arbeitszeit 8 Stunden lang nicht genutzt werden können, ein Mietminderungs-Anspruch besteht. Der Mieter ist berechtigt, die Miete für den gesamten Tag zu mindern. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass in den 16 arbeitsfreien Stunden keine Bauarbeiten erfolgen und so eine Beeinträchtigung nicht vorhanden ist.

Autor: K. Weigmann

 

Autor: Thomas Keck

Thomas Keck ist durch seinen Beruf als Hörsystemakustiker bestens mit der Präzision und Sorgfalt vertraut, die sowohl für die technische Arbeit als auch für den direkten Kundenkontakt erforderlich sind. Sein Werdegang zeugt von einer kontinuierlichen Entwicklung und einem hohen Maß an Fachwissen, unterstrichen durch den Meisterbrief und die Selbstständigkeit. Er verfolgt seine Interessen mit Leidenschaft und widmet sich einer Vielzahl von Aktivitäten, von Musik über die Beschäftigung mit Oldtimern bis hin zur Werteschätzung der Bibel. Thomas bewundert Menschen, die in ihrem Feld Spitzenleistungen erbringen, wie diverse Musiker und Schauspieler. Dies deutet auf eine hohe Wertschätzung für Expertise und handwerkliches Können hin.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert