Bauarbeiten in der Umgebung von Gewerberäumen sind für die Anlieger und Mieter meist ein Ärgernis. Insbesondere wenn der Baulärm in der Nähe ist oder direkt im anliegenden Gebäude, kann dies dazu führen, dass in den angemieteten Räumlichkeiten eine Arbeit nicht mehr möglich ist.
Das Kammergericht in Berlin hatte in einer Entscheidung vom 8.04.1999 (AZ: 8 U 5397/97) über einen solchen Fall zu entscheiden. Das Gericht führte aus, dass bei angemieteten Gewerberäumen, die täglich während der Arbeitszeit 8 Stunden lang nicht genutzt werden können, ein Mietminderungs-Anspruch besteht. Der Mieter ist berechtigt, die Miete für den gesamten Tag zu mindern. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass in den 16 arbeitsfreien Stunden keine Bauarbeiten erfolgen und so eine Beeinträchtigung nicht vorhanden ist.
Autor: K. Weigmann