KEIN APRILSCHERZ!
Die Kosten von ärztlich verordneten Bildschirmbrillen muss der Arbeitgeber grundsätzlich übernehmen, wie einem Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster zu entnehmen ist. Schon wenn der Arbeitnehmer von einem 7-stündigen Arbeitstag etwa 45 Minuten vor dem Bildschirm sitze und dafür eine spezielle Brille benötige, könne er verlangen, dass der Arbeitgeber die EDV-Brille bezahle.
Quelle: red