KEIN APRILSCHERZ!
Die Kosten von ärztlich verordneten Bildschirmbrillen muss der Arbeitgeber grundsätzlich übernehmen, wie einem Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster zu entnehmen ist. Schon wenn der Arbeitnehmer von einem 7-stündigen Arbeitstag etwa 45 Minuten vor dem Bildschirm sitze und dafür eine spezielle Brille benötige, könne er verlangen, dass der Arbeitgeber die EDV-Brille bezahle.
Quelle: red
Autor: Thomas Keck
Thomas Keck ist durch seinen Beruf als Hörsystemakustiker bestens mit der Präzision und Sorgfalt vertraut, die sowohl für die technische Arbeit als auch für den direkten Kundenkontakt erforderlich sind. Sein Werdegang zeugt von einer kontinuierlichen Entwicklung und einem hohen Maß an Fachwissen, unterstrichen durch den Meisterbrief und die Selbstständigkeit. Er verfolgt seine Interessen mit Leidenschaft und widmet sich einer Vielzahl von Aktivitäten, von Musik über die Beschäftigung mit Oldtimern bis hin zur Werteschätzung der Bibel. Thomas bewundert Menschen, die in ihrem Feld Spitzenleistungen erbringen, wie diverse Musiker und Schauspieler. Dies deutet auf eine hohe Wertschätzung für Expertise und handwerkliches Können hin.
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