Fördergemeinschaft zum „Tag gegen Lärm“ aktiv
Zum 6. »Tag gegen Lärm« am 30. April hat die Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH) Wissenswertes zum Thema Lärm gesammelt:
Wussten Sie schon, dass Verkehrslärm den Blutdruck in die Höhe treibt?
Wer nachts vor dem Schlafzimmerfenster einen Schallpegel von 55 Dezibel und mehr hat, trägt ein doppelt so hohes Risiko, behandlungsbedürftigen Bluthochdruck zu bekommen, wie Menschen, deren Nachtruhe weniger gestört ist. Dies belegt eine neue Studie des Robert Koch-Instituts im Aufrag des Umwelt-Bundesamtes, an der 1’000 Menschen teilnahmen.
Wussten Sie schon, dass Musik in Fitness-Studios oft gesundheitsgefährdend laut ist?
Das schwedische Institut für Berufsleben untersuchte den Lärmpegel in 32 unterschiedlichen Fitnesskursen. Gemessen wurden Lautstärken, die teilweise mehr als 85 dB (A) erreichten. Ab 85 Dezibel ist am Arbeitsplatz Gehörschutz vorgeschrieben. Da überrascht es kaum, dass zwei der Kursleiter bereits einen leichten Hörschaden hatten. Die Trainer waren übrigens der Meinung, die laute Musik steigere die Leistung der Kursteilnehmer. Ein Irrtum, denn die Studie ergab auch, dass die Freizeitsportler bei leiserer Musik genau die gleichen Leistungen erbrachten. Eine Studie aus den Vereinigten Staaten ermittelte bei Fitnesskursen sogar Werte von bis zu 110 Dezibel(!).
Wussten Sie schon, dass man bei Knalltraumata während Karnevalsumzügen keinen Anspruch auf Schadensersatz hat?
Wer zum Karnevalsumzug geht, sollte eigentlich Gehörschutz tragen. Denn falls man dort ein Knalltrauma erleidet, das einen Hörschaden und Tinnitus (Ohrgeräusche) zur Folge hat, hat man keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. So entschied das Landgericht Trier (AZ: 1 S 18/01). Direkt vor der betroffenen Klägerin war ein Böllerschuss abgegeben worden. Da Böllerschüsse aber bei solchen Umzügen üblich seien, und in diesem Fall auch vorher schon in regelmäßigen Abständen Böllerschüsse abgegeben wurden, hätte die Klägerin sich rechtzeitig zurückziehen oder sich anders vor Knallgeräuschen schützen können, so das Gericht. Bei Karnevalsumzügen gehe es bekanntermaßen immer laut zu.
Wussten Sie schon, dass Odysseus bereits Gehörschutz verwendete?
Bei seinen Irrfahrten überstand der griechische Held allerlei Abenteuer – mit Mut und auch mit Köpfchen. So griff er, um dem verlockenden Gesang der Sirenen im Tyrrhenischen Meer nicht zu verfallen, zu Gehörschutz: Er verstopfte die Ohren seiner Gefährten an Bord mit Wachs. Sich selbst ließ er an den Mast seines Schiffes binden. So konnte er dem unwiderstehlichen Gesang der Sirenen zwar lauschen, doch vom Weg abbringen konnten sie ihn nicht.
Internet-Hörquiz zum »Tag gegen Lärm«
Am 30. April wird zum sechsten Mal der Tag gegen Lärm begangen. In ganz Deutschland geht es darum, wie sehr Lärm den Menschen und sein Gehör belastet. Um junge Leute gezielt anzusprechen, bietet die Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH) im Internet ein Quiz an, bei dem es Sachpreise und einen Erlebnistag mit der Band »Fools Garden« zu gewinnen gibt. Die eigens dafür entwickelte Seite www.hoerquiz.de startet am 30. April.
Immer mehr junge Leute gefährden ihr Gehör mit ständiger und zu lauter Musik. Daher möchte die FGH über Vorteile und Möglichkeiten gehörschonenden Verhaltens informieren – auch und gerade beim Musik-hören und -machen. Um junge Menschen zu erreichen, bietet die Fördergemeinschaft ein Hörquiz mit attraktivem Gewinnspiel. Dabei kann man sein Wissen über das Hören und über die Band Fools Garden (»Lemon Tree«) unter Beweis stellen. Alle wichtigen Informationen sind in den Texten der Website zu finden. Die Seite enthält Infos über das Gehör, über Hörstörungen und deren Ursachen, also auch Lärm, und Gehörschutz. Außerdem wird informiert über die Band Fools Garden, die die Patenschaft der diesjährigen FGH-Aktion zum »Tag gegen Lärm« übernommen hat.
Autoren: Martin Schaarschmidt / Dr. Karin Uphoff