Alljährlich findet am Anfang des Jahres ein Treffen der Prüfungsausschüsse statt. Dieses Treffen hat den Zweck, die Prüfungsarbeit zu harmonisieren. Es gibt zur Zeit 5 Ausschüsse, zwei in Mainz, jeweils einen in Hannover, Hildesheim und Halle. Ein weiterer Ausschuss soll in Mannheim existieren. Wir haben den Vorsitzenden zur Teilnahme an dem Seminar eingeladen, erhielten aber keine Antwort.
Eine umfangreiche Tagesordnung war abzuarbeiten.
Die Bundesinnung war zu diesem Treffen eingeladen, konnte aber wegen Erkrankung von Jakob Stephan Baschab und Frau Isabell Claßen nicht teilnehmen.
Seit einiger Zeit werden alle Verordnungen zu den Teilen I (Praxis) und II (Theorie) der Meisterprüfung verändert. Die Prüfungen sollen »praxisnäher« durchgeführt werden. In den Gesellenprüfungen wurden alle Verordnungen schon dieser neuen Forderung gerecht. Deshalb ist es unverzichtbar, eine Überarbeitung unserer bestehenden Verordnung in Angriff zu nehmen. Solange allerdings keine Aufforderung des Gesetzgebers existiert, diese Veränderungen anzuwenden, wird weiter wie bisher verfahren. Es gilt also nach wie vor die alte Verordnung.
In den Teilen III und IV allerdings, den berufsübergreifenden Teilen der Meister-Prüfungsordnung, müssen bereits seit 2001 die neuen Richtlinien angewandt werden. Es handelt sich dabei um die Verordnung über »Gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom 18. Juli 2000«. Geändert hat sich,
- dass die Bewertung der Prüfungsleistungen im 100-Punkte – Schlüssel zu erfolgen hat,
- dass eine dreimalige Wiederholung der Meisterprüfung erlaubt ist,
- dass Teil III aus drei gleichwertigen Teilen besteht: Grundlagen des Rechnungswesens, Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns im Betrieb und rechtliche sowie steuerliche Grundlagen.
Wie bisher ist die Prüfung schriftlich durchzuführen (Höchstdauer 5 Stunden) und nach Ermessen des Ausschusses und auf Antrag des Prüflings durch eine mündliche Ergänzungsprüfung (Höchstdauer 20 Minuten) zu ergänzen; Gewichtung 2:1 Es gibt eine Sperrfach-Regelung, die lautet:
Ist nach Durchführung der Ergänzungsprüfung die Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten bewertet, so ist die Prüfung im Teil III insgesamt nicht bestanden.
Der Teil IV (Prüfung der Berufs- und Arbeits-pädagogischen Kenntnisse) ist in sieben Felder gegliedert:
- Allgemeine Grundlagen
- Planung der Ausbildung
- Einstellung von Auszubildenden
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluss der Ausbildung.
Dauer der Prüfung: Höchstens 3 Stunden. Mindestens eine Aufgabe muss fallorientiert sein. Es ist eine praktische Prüfung durchzuführen, die entweder aus einer Präsentation oder aus einer vom Prüfling zu wählenden Ausbildungseinheit besteht und höchstens 30 Minuten dauern darf. Die schriftliche und praktische Prüfung sind gleich zu gewichten.
Auch hier gilt: Eine zwanzigminütige Ergänzungsprüfung (mündlich) ist durchzuführen und mit 2:1 zu gewichten.
Diese Verordnung ist seit 18. Juli 2000 gültig (Bundesgesetzblatt).
Stefan Kehrer von der HWK Rheinhessen hat diese neue Verordnung erläutert, die für alle Meister-Prüfungsausschüsse zwingend vorgeschrieben ist.
Wie schon erwähnt, ist eine neue Verordnung über Teil I und II der Meisterprüfung aufgrund der neuen Verordnung über das Ablegen der Gesellenprüfung notwendig geworden. Die Vorbereitungen hierfür wurden nach Diskussion abgeschlossen. Ohne Vorarbeit der Projektgruppe Huep und Stropahl wäre eine Übereinkunft diesmal nicht möglich gewesen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Bewertung der Prüfungsleistungen. Die Prüfungsausschüsse Mainz haben ein Bewertungsschema zur Beurteilung im Bereich Otoplastik vorgestellt, das alle übrigen Ausschüsse in diesem Fach übernehmen oder ausprobieren wollen. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass nur mit Hilfe dieser Treffen eine sinnvolle Prüfungs-Koordination möglich ist. Es ist daher besonders bedauerlich, dass der neu gegründete Ausschuss Mannheim an diesem Treffen nicht teilgenommen hat.
Als nächstes Treffen der Meister-Prüfungsausschüsse wurde der 14. Mai 2004 vorgesehen. Der Ausschuss Hildesheim wird dieses Seminar voraussichtlich in Wolfsburg ausrichten.
Es herrschte bei diesem Multiplikatoren-Seminar eine harmonische Atmosphäre. Man beklagte allgemein, dass in der Ausbildung große Defizite festgestellt werden. Die Meister-Prüfungsaspiranten verfügen heute nicht mehr über ausreichende Kenntnisse in den verlangten Grundlagenfächern. Da es hier keine Sperrfach-Regelungen gibt, ist es möglich, in der Meisterprüfung diese Lücken in Verbindung mit anderen Fächern zu kompensieren. So ist es vorgekommen, dass trotz ungenügender Leistungen in diesem Fächerkanon die Prüfung bestanden wurde aufgrund guter Leistungen im Fach Psychologie. Die Meister-Prüfungsausschüsse erwarten allerdings, dass dieses Manko in den Gesellenprüfungen schon sichtbar wird. Es ist dann Pflicht der Berufsschule, gegenzusteuern.
Das dicht gepackte Programm ließ es leider nicht zu, die Stadt Koblenz kennen zu lernen, obwohl es sich gelohnt hätte. Die Unterbringung in DIEHLs Hotel Rheinterrassen war nicht optimal, da auf der viel befahrenen Bahnstrecke ständig lautstark Züge am Hotel vorbeibrausten.
Autor: Herbert Bonsel