Das Bundeskabinett hat Anfang Juni 2003 die Änderung zur HandwerksOrdnung beschlossen.
Demnach soll die Zahl der Handwerksberufe von 94 auf 29 reduziert werden, bei denen der große Befähigungsnachweis Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung ist.
Zu den Handwerksberufen bei denen der Meistertitel Pflicht ist, werden die Hörgeräte-Akustiker gehören. Vorausgegangen waren viele Gespräche in Berlin, die von der Bundesinnung wahrgenommen wurden.
Der Referenten-Entwurf sieht eine weitere Änderung vor. Gesellen mit einer 10-jährigen Tätigkeit soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Handwerk selbstständig auszuführen. Für uns und die 4 anderen Gesundheits-Handwerke soll diese Regelung allerdings nicht gelten. Die Meisterprüfung bleibt Zugangsvoraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.
Mit der irrwitzigen Neudefinition von Handwerks-Berufen maßt sich die Bundesregierung die Entscheidung an, welche Berufe ein »klassisches« Handwerks-Gewerbe darstellen und welche nicht. Traditionelle Handwerker wie z.B.
Maler und Lackierer,
Uhrmacher,
Gold- und Silberschmiede,
Schneider,
Schuhmacher,
Friseure,
Fleischer und
Bäcker werden möglicherweise ihren »Meister verlieren«.
Weiterhin wird das Inhaberprinzip aufgegeben. Dies hat zur Folge, dass diejenigen Unternehmen zukünftig in die Handwerks-Rolle eingetragen werden, die einen Betriebsleiter beschäftigen, der die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt. Die Änderung zielt im Wesentlichen darauf ab, dass die bisherigen Vergünstigungen einer GmbH bzw. juristischen Person auf alle anderen Rechtsformen übertragen werden.
Den Grünen in der Regierung gehen die Vorschläge nicht weit genug. Ihnen ist die Liste der meisterlichen Berufe noch zu groß.
Autor: Jakob Stephan Baschab