Bei Weinfesten mit und ohne Musik geht es fast immer ziemlich laut zu. Dies kann für die Anwohner eine Plage sein, besonders für schwer Kranke. Allerdings müssen auch sie ein traditionelles Weinfest in ihrer Nachbarschaft dulden, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz hervorgeht (Aktenzeichen: 1 L 1835/03.KO). Eine andere Bewertung sei, so die Richter, nur dann denkbar, wenn der von dem Weinfest ausgehende Lärm eine Gefahr für Leib und Leben der Anwohner darstelle.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle: red