In vielen Verträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen von IT-Anbietern findet sich die Formulierung, dass Software und Computerprogramme nicht fehlerfrei zu erstellen sind. Die Unvermeidbarkeit von Softwarefehlern wird sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur anerkannt.
Dies steht allerdings im Widerspruch zu dem seit der Schuld-Rechtsreform herrschenden Prinzip der Mangelfreiheit bei der Übergabe der Kaufsache oder Werkleistung sowohl in den Kauf- als auch in den Werk-Verträgen.
Insoweit sollten alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge geprüft und entsprechende Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit von Software entfernt werden.
Autoren: Feil & Weigmann
Autor: Thomas Keck
Thomas Keck ist durch seinen Beruf als Hörsystemakustiker bestens mit der Präzision und Sorgfalt vertraut, die sowohl für die technische Arbeit als auch für den direkten Kundenkontakt erforderlich sind. Sein Werdegang zeugt von einer kontinuierlichen Entwicklung und einem hohen Maß an Fachwissen, unterstrichen durch den Meisterbrief und die Selbstständigkeit. Er verfolgt seine Interessen mit Leidenschaft und widmet sich einer Vielzahl von Aktivitäten, von Musik über die Beschäftigung mit Oldtimern bis hin zur Werteschätzung der Bibel. Thomas bewundert Menschen, die in ihrem Feld Spitzenleistungen erbringen, wie diverse Musiker und Schauspieler. Dies deutet auf eine hohe Wertschätzung für Expertise und handwerkliches Können hin.
Zeige alle Artikel von Thomas Keck