Gemeinsame Erklärung des DSB und der BIHA (To be Insider in 4 Minute n)

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB) und die Bundesinnung der Hörakustiker K.d.ö.R. (BIHA) bekennen sich eindeutig zum traditionellen kooperativen Versorgungsweg bei der Hörgeräteversorgung.

Die Versorgung Schwerhöriger mit Hörgeräten muss in einer sinnvoll festgelegten Arbeitsteilung zwischen HNO-Arzt und Hörgeräte-Akustiker erfolgen. Die Kombination aus medizinischer Untersuchung durch den ORL-Arzt und fachgerechter Beratung und Versorgung durch den Hörgeräte-Akustiker ist die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und faire Versorgung. Der Deutsche Schwerhörigenbund und die Bundesinnung der Hörakustiker befürworten daher die strikte Trennung von handwerklicher und medizinischer Leistung. Das arbeitsteilige Zusammenwirken hat sich im Interesse der Hörgeschädigten in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt. Der verkürzte Versorgungsweg wird ebenso abgelehnt, wie die direkte Abgabe von Hörgeräten durch den HNO-Arzt.

Der Deutsche Schwerhörigenbund und die Bundesinnung der Hörakustiker fordern, dass auch zukünftig die Hörgeschädigten freie Arzt- und Hörgeräte-Akustikerwahl haben. Die Vielfalt der Leistungserbringer auf Seiten der Hörgeräte-Akustiker und der damit verbundene Wettbewerb ist zum Vorteil der Hörgeschädigten. Mögliche Beschränkungen durch Ausschreibungs-Verfahren werden daher abgelehnt.

Die Beibehaltung des Großen Befähigungs-Nachweises (Meisterqualifikation) und die zukünftige verbindliche Festschreibung der Qualitäts- und Leistungs-Standards in der Hörgeräteversorgung werden ausdrücklich begrüßt. Die Qualitätsoffensive 2004 der Bundesinnung der Hörakustiker und die in diesem Zusammenhang stehende Verpflichtung zur zertifizierten Fort- und Weiterbildung wird nachhaltig unterstützt. Ebenso werden die Bemühungen der HNO-Ärzte zur Entwicklung eines eigenen Qualitätsmodells begrüßt. Diese Bemühungen beider Berufsverbände sollten miteinander harmonisiert werden.

Der Deutsche Schwerhörigenbund steht als Interessenvertretung schwerhöriger und ertaubter Menschen für die Qualitätskontrolle bei der Hörgeräteversorgung. Dazu gehört auch die kontinuierliche Anmahnung des Gesetzgebers und der Krankenkassen, das Festbetragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung zu korrigieren und eine Versorgung nach dem Sachleistungs-Prinzip für alle Versicherten sicherzustellen. Die hohen Eigenleistungen für den Hörgeschädigten sind aufgrund der zu niedrigen Festbeträge für ihn nicht hinnehmbar.

Der hörgeschädigte Mensch steht im Mittelpunkt unserer Qualitätsbemühungen. Was ihm nützt und zu einem besseren Hörerfolg führt, was ihn zufriedener macht und zu seiner Integration in die Gesellschaft beiträgt, ist Ziel unserer gemeinsamen Anstrengungen.

Oktober 2003

Gesamtvorstand
Bundesinnung der Hörgerateakustiker KdöR
Gesamtvorstand
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.

 

 

Autor: Thomas Keck

Thomas Keck ist durch seinen Beruf als Hörsystemakustiker bestens mit der Präzision und Sorgfalt vertraut, die sowohl für die technische Arbeit als auch für den direkten Kundenkontakt erforderlich sind. Sein Werdegang zeugt von einer kontinuierlichen Entwicklung und einem hohen Maß an Fachwissen, unterstrichen durch den Meisterbrief und die Selbstständigkeit. Er verfolgt seine Interessen mit Leidenschaft und widmet sich einer Vielzahl von Aktivitäten, von Musik über die Beschäftigung mit Oldtimern bis hin zur Werteschätzung der Bibel. Thomas bewundert Menschen, die in ihrem Feld Spitzenleistungen erbringen, wie diverse Musiker und Schauspieler. Dies deutet auf eine hohe Wertschätzung für Expertise und handwerkliches Können hin.

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