Schlechte Karten für Kurkliniken mit Fluglärm: Das Landgericht Paderborn gab einem Kurgast Recht, der nach der ersten Nacht abreiste. Wie die Gesundheits-Zeitschrift »Apotheken-Umschau« berichtete, hatte die Klinik sich in ihrem Prospekt als einen »friedlichen, vom Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührten Bereich« beschrieben. Was sie verschwieg: Sie liegt in der Einflugschneise eines Flughafens (Aktenzeichen: 5 S 110/02).
Autor: ots