Zu der geplanten Änderung der § 139 SGB V, mit der die Spitzenverbände der Krankenkassen aufgefordert werden, Qualitätsstandarde und Fortbildungsempfehlungen für die Abgabe von Hilfsmitteln zu entwickeln, äußerten sich auf der UHA-Pressekonferenz am Rande des Nürnberger Kongresses noch einmal die Vertreter der Berufsgruppen. Marianne Frickel, betonte den bisherigen Standpunkt der Bundesinnung der Hörakustiker:
„Die Bundesinnung begrüßt die geplante Gesetzesänderung, weil damit eine zentrale Forderung der Bundesinnung umgesetzt worden ist, wenn auch nur mit Empfehlungscharakter. Eine Vielzahl von Akustikerbetrieben sind jetzt schon nach ISO 9001/2000 bzw. ISO 13485 zertifiziert und die bestehenden Qualitätsrichtlinien der Bundesinnung sind an diese Normen angelehnt. Zur Zeit werden sie aktualisiert und mit der Forderung nach einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung für alle Betriebsinhaber verbunden. Die Bundesinnung wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts und akkreditierende Stelle diese Aus- und Fortbildungsrichtlinien überwachen. Die Bundesinnung wird deshalb den von den Krankenkassen, Patienten und vom Gesetzgeber geforderten Qualitätsstandards gerecht.“ Dr. Hans-Udo Homoth vom Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte e.V. machte demgegenüber noch einmal den Standpunkt seiner Kollegen deutlich: „Wir wünschen uns eine zukünftige Hörgeräteversorgung, die in einem Qualitätsverbund gemeinsam geleistet wird. Unser Konzept zur integrierten qualitätskontrollierten Hörgeräteversorgung in Deutschland beinhaltet Kriterien zur räumlichen und technischen Ausstattung der HNO-Praxen und zu seinen fachlichen Voraussetzungen. Wir legen besonderen Wert auf die gemeinsame Betreuung der Patienten und auf die Abstimmung der Richtlinien der Qualitätssicherungs-Maßnahmen von Ärzten und Akustikern. Davon erwarten wir eine nachhaltige Verbesserung der Ergebnisqualität zum Vorteil und Wohl der Patienten. Wir möchten dazu eine Form der komplexen Hörgeräteversorgung definieren, der das Leistungsgeschehen modular abbildet und jedem Partner des integrierten und qualitätskontrollierten Versorgungssystems seinen angemessenen Honoraranteil zusichert. Darüber sollte auch mit den Krankenkassen gesprochen werden.