Bundesinnung startet Qualitätsoffensive (To be Insider in 5 Minute n)

Die Delegiertenversammlung der Bundesinnung der Hörakustiker K.d.ö.R. hat in ihrer Versammlung in Dresden am 2. Februar 2004 einstimmig die Qualitätsoffensive 2004 verabschiedet und somit den Startschuss zur Umsetzung gegeben.
Wie schon im Rahmen der Mitgliederversammlung 2003 in Leipzig berichtet wurde, ist in den letzten Monaten intensiv an der Entwicklung von einheitlichen Qualitätsstandards der Hörgeräteversorgung gearbeitet worden.
Experten der Organisationen Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha), Akademie für Hörakustik (afh), Deutsches Hörgeräte Institut GmbH (DHI), Fachverband Deutscher Hörgeräte-Akustiker e.V. (FDH), Europäische Union der Hörakustiker e.V. (EUHA) und der Einkaufsgemeinschaften / Marketinggruppen haben ihr Know-how eingebracht, sodass unser Berufsstand zukünftig neben dem großen Befähigungsnachweis als höchstem Qualitätssiegel über eigene Qualitätsstandards für die tägliche Arbeit verfügen wird.
Die Qualitätsoffensive beinhaltet

  • Qualitätsstandards
  • Leistungsstandards
  • kontinuierliche Fort- und Weiterbildung
  • Branchenkodex.
    Zur Umsetzung der Qualitätsoffensive haben Vorstand und Delegierte finanzielle Mittel für den Zeitraum von 2 Jahren bewilligt, so dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, der die organisatorischen Voraussetzungen sicherstellen wird.
    Neben der Schulung der Qualitäts- und Leistungs-Standards werden sich zukünftig die Betriebe unserer Branche einer regelmäßigen Fort- und Weiterbildung ebenso unterziehen müssen wie einer regelmäßigen Betriebsbegehung.
    Somit können alle Betriebe dokumentieren, dass sie den hohen qualitativen Voraussetzungen einer Hörgeräte-Versorgung entsprechen.
    Unserer Branche wird immer wieder von interessierter dritter Seite vorgeworfen, dass keine Qualitätsstandards existieren. Dass diese Aussagen schon immer falsch und zum Teil wettbewerbswidrig waren, hatte niemanden wirklich gestört.
    Dies hat sich spätestens mit der Reformwut der Regierung geändert. Der große Befähigungsnachweis als wichtigstes Kriterium zur Selbstständigkeit ist erhalten geblieben.
    Aber wie lange noch? Hinzu gekommen ist die Änderung im § 139 SGB V, in dem festgelegt wurde, dass die Spitzenverband Bund der Krankenkassen Empfehlungen zur Qualität der Leistungserbringung und zur Fort- und Weiterbildung abgeben.Die Spitzenverbände werden die nun vorliegende und abgestimmte Qualitätsoffensive 2004 der BIHA prüfen und mitteilen, ob sie den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Dasselbe gilt für das im VdAK-Vertrag festgelegte Qualitätsmanagement-System. Auch hier wird es Gespräche mit dem vdek geben.Bevor Sie sich zu einer Zertifizierung nach ISO entscheiden, sollten Sie den finanziellen Aufwand vorher genau prüfen. Ebenfalls empfiehlt die BIHA abzuwarten, wie sich die gesetzlichen Krankenkassen zur Qualitätsoffensive 2004 äußern, so dass daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können.

Quelle: Bundesinnung der Hörgeräte-Akustiker KdöR
Sitz: Mainz
Erthalstraße 1
D-55118 Mainz
Telefon +49 (0) 61 31 – 96 56 0-0
eMail: info@biha.de
Internet: https://www.biha.de

 

 

Ausschluß der Ingebrauchnahme in AGB´s (To be Insider in 2 Minute n)

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Online-Shops und anderen Handelsplattformen ist vielfach die Klausel anzutreffen, dass das Widerrufsrecht für den Fall der Ingebrauchnahme ausgeschlossen ist. Diese Klausel ist gemäß § 312 f BGB unwirksam.
Gemäß § 312 d Abs. 2 BGB beginnt die Widerrufsfrist bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Außerdem ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Ingebrauchnahme den Verbraucher nicht an der Ausübung eines bestehenden fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts hindert.
Ausnahmeregelungen bestehen für Audio-Aufzeichnungen, Video-Aufzeichnungen oder Software, wenn diese versiegelt ist. Die Versiegelung von anderen Produkten gibt dem Unternehmer nicht die Möglichkeit, das Recht zum Widerruf von der Unversehrtheit des eigens angebrachten Siegels abhängig zu machen. Nur in den vom BGB vorgesehenen Ausnahmefällen kann der Ausschluss des Widerrufsrechts von der Entsiegelung abhängig gemacht werden.

Autoren: RAe Feil & Weigmann

 

 

Kein Hörgerät – Heroin! (To be Insider in 1 Minute)

Ein aussichtsreicher Kandidat im Wettbewerb um den dümmsten Drogendealer dürfte jener 33-jährige aus Kassel sein, der bei der Polizei aufkreuzte, weil er – rein prophylaktisch – wissen wollte, ob etwas gegen ihn vorliege.
Einem aufmerksamen Beamten fiel dabei ein kleiner »Knopf im Ohr« des Fragestellers auf. Es handelte sich jedoch weder um ein Hörgerät, noch um einen Tinnitus-Masker sondern um eine mit Heroin gefüllte Plombe. Ohrmäßig dumm gelaufen…

Quelle: red

 

 

Umsatz gesteigert (To be Insider in 1 Minute)

Die Sonova-Gruppe präsentiert in ihrem Halbjahres-Bericht Erfreuliches: Der konsolidierte Umsatz in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres 2003 erreichte einen Rekordumsatz von 300 Mio. Schweizer Franken. Dies entspricht einem Wachstum von 13 % gegenüber der Vorjahresperiode oder 18 % in Lokalwährungen.
Dieses Resultat ist vor allem auf die guten Verkäufe der neuen Produkte, insbesondere von Perseo, zurückzuführen. Der Erfolg der neuen Produkte war auch maßgeblich für die Steigerung der Bruttogewinn-Marge auf 54.8 % gegenüber 51.6 % im Vorjahr verantwortlich.
Verschiedene Meilensteine konnten auch im operativen Bereich erreicht werden. Insbesondere eröffnete die Gruppe in China eine Fertigungsstätte, in der sie Geräte sowohl für Unitron Hearing als auch für Phonak produziert. Bereits Ende September konnten die ersten Produkte ausgeliefert werden. In Japan, dem drittgrößten privaten Markt weltweit, eröffnete Phonak ihre neueste Vertriebs-Gesellschaft. Zudem gründete Phonak mit der australischen Cochlear ein Joint Venture zur Entwicklung eines neuartigen, implantierbaren Hörsystems.

Autor: zg

 

 

www.hörmodell.ch

Unser Versprechen: wieder stärker verbunden als normalhörend!

Konzern Sonova

Bankräuber mit Krückstock und Hörgerät (To be Insider in <1 Minute)

Mit Krückstock und Hörgerät »bewaffnet« machte sich in Texas ein 91-jähriger auf, seine Kasse aufzubessern. Er schaffte es, erfolgreich 3 Banken zu überfallen, bevor er mit der Beute seiner letzten Eskapade, 2’000 $, geschnappt wurde.

Quelle: red