Der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages hat bestätigt, dass Gesellen nun auch nach 6 Jahren Gesellentätigkeit, davon 4 Jahre in leitender Stellung, sich selbstständig machen und in die Handwerksrolle eintragen lassen können.
Dies gilt jedoch nicht für die Hörgeräte-Akustiker.
Neben unserem Handwerksberuf konnten dieses Vorhaben die
- Schornsteinfeger
- Augenoptiker
- Orthopädie-Techniker
- Orthopädie-Schuhmacher
- Zahntechniker
verhindern.
Nicht zuletzt durch die Bemühung der Bundesinnung ist es gelungen, auch im Hörgeräte-Akustiker – Handwerk den Erhalt des großen Befähigungsnachweises zu sichern. Gerade bei uns ist eine hohe Qualifikation zur Gewährleistung des Patientenschutzes unbedingt notwendig. Dies konnte in den politischen Diskussionen mit Hilfe des ZDH vermittelt werden.
Quelle: biha