Ausschluß der Ingebrauchnahme in AGB´s (To be Insider in 2 Minute n)

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Online-Shops und anderen Handelsplattformen ist vielfach die Klausel anzutreffen, dass das Widerrufsrecht für den Fall der Ingebrauchnahme ausgeschlossen ist. Diese Klausel ist gemäß § 312 f BGB unwirksam.
Gemäß § 312 d Abs. 2 BGB beginnt die Widerrufsfrist bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Außerdem ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Ingebrauchnahme den Verbraucher nicht an der Ausübung eines bestehenden fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts hindert.
Ausnahmeregelungen bestehen für Audio-Aufzeichnungen, Video-Aufzeichnungen oder Software, wenn diese versiegelt ist. Die Versiegelung von anderen Produkten gibt dem Unternehmer nicht die Möglichkeit, das Recht zum Widerruf von der Unversehrtheit des eigens angebrachten Siegels abhängig zu machen. Nur in den vom BGB vorgesehenen Ausnahmefällen kann der Ausschluss des Widerrufsrechts von der Entsiegelung abhängig gemacht werden.

Autoren: RAe Feil & Weigmann

 

 

Autor: Thomas Keck

Thomas Keck ist durch seinen Beruf als Hörsystemakustiker bestens mit der Präzision und Sorgfalt vertraut, die sowohl für die technische Arbeit als auch für den direkten Kundenkontakt erforderlich sind. Sein Werdegang zeugt von einer kontinuierlichen Entwicklung und einem hohen Maß an Fachwissen, unterstrichen durch den Meisterbrief und die Selbstständigkeit. Er verfolgt seine Interessen mit Leidenschaft und widmet sich einer Vielzahl von Aktivitäten, von Musik über die Beschäftigung mit Oldtimern bis hin zur Werteschätzung der Bibel. Thomas bewundert Menschen, die in ihrem Feld Spitzenleistungen erbringen, wie diverse Musiker und Schauspieler. Dies deutet auf eine hohe Wertschätzung für Expertise und handwerkliches Können hin.

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