Geräte- und Produkt-Sicherheitsgesetz seit 1. Mai inkraft (To be Insider in 1 Minute)

Mit dem neuen Geräte- und Produkt-Sicherheitsgesetz (GPSG) werden Geräte-Sicherheitsgesetz (technische Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände) und Produkt-Sicherheitsgesetz zusammengeführt. Das neue Gesetz bietet zusätzlich spezielle Regelungen für Verbraucherprodukte.
Hierdurch wird u.a. die Richtlinie über allgemeine Produkt-Sicherheit 2001/95/EG umgesetzt, die zu einer Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Beschäftigten führt. (Pressemitteilung des BMWA vom 3. Mai 2004).

Autor: K. W.

BAuA informiert über neues Sicherheitsgesetz (To be Insider in 1 Minute)

Am 1. Mai 2004 trat das neue Geräte- und Produkt-Sicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft. Es fasst das bisherige Geräte-Sicherheitsgesetz (GSG) und das Produkt-Sicherheitsgesetz (ProdSG) zu einem Gesetz zusammen.
Das neue Gesetz regelt die Sicherheit der wichtigsten technischen Produkte des Arbeits- und Privatlebens. Dazu gehören neben elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen aller Art und persönlichen Schutzausrüstungen beispielsweise auch die Spielzeuge, Freizeitgeräte und Möbel.
Das neue Gesetz hat vor allem für Hersteller, aber auch für Beschaffer in Firmen und private »Endverbraucher« eine immense Bedeutung.
Über das neue Gesetz und seine Auswirkungen informiert die BAuA mit 2 Informationstagungen. Die ganztägigen Veranstaltungen finden am 15. Juni 2004 in der BAuA-Dortmund und am 22. Juni 2004 in der BAuA-Dresden als diesjähriges Dresdner Arbeitsschutz-Kolloquium statt.
Weitere Informationen sowie das Programm befindet sich unter der Adresse www.baua.de/Termine auf der BAuA-Homepage.

Autor: zg