Mit dem neuen Geräte- und Produkt-Sicherheitsgesetz (GPSG) werden Geräte-Sicherheitsgesetz (technische Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände) und Produkt-Sicherheitsgesetz zusammengeführt. Das neue Gesetz bietet zusätzlich spezielle Regelungen für Verbraucherprodukte.
Hierdurch wird u.a. die Richtlinie über allgemeine Produkt-Sicherheit 2001/95/EG umgesetzt, die zu einer Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Beschäftigten führt. (Pressemitteilung des BMWA vom 3. Mai 2004).
Autor: K. W.