Am 1. Mai 2004 trat das neue Geräte- und Produkt-Sicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft. Es fasst das bisherige Geräte-Sicherheitsgesetz (GSG) und das Produkt-Sicherheitsgesetz (ProdSG) zu einem Gesetz zusammen.
Das neue Gesetz regelt die Sicherheit der wichtigsten technischen Produkte des Arbeits- und Privatlebens. Dazu gehören neben elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen aller Art und persönlichen Schutzausrüstungen beispielsweise auch die Spielzeuge, Freizeitgeräte und Möbel.
Das neue Gesetz hat vor allem für Hersteller, aber auch für Beschaffer in Firmen und private »Endverbraucher« eine immense Bedeutung.
Über das neue Gesetz und seine Auswirkungen informiert die BAuA mit 2 Informationstagungen. Die ganztägigen Veranstaltungen finden am 15. Juni 2004 in der BAuA-Dortmund und am 22. Juni 2004 in der BAuA-Dresden als diesjähriges Dresdner Arbeitsschutz-Kolloquium statt.
Weitere Informationen sowie das Programm befindet sich unter der Adresse www.baua.de/Termine auf der BAuA-Homepage.
Autor: zg