Rabatt- und Zugabe-Verbot gilt wieder / immer noch (To be Insider in 1 Minute)

Nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung konnten grundsätzlich in allen Handelsbereichen Rabatte und Zugaben gewerblich genutzt werden. Dies gilt nicht im Bereich der Medizinprodukte, da hier § 7 Heilmittel-Werbegesetz (HWG) zur Anwendung kommt. Diese Regelung wurde im Zusammenhang mit der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung neu in das Heilmittel-Werbegesetz aufgenommen. Danach sind Zuwendungen oder sonstige Werbegaben grundsätzlich unzulässig.
Für medizinische Produkte dürfen gemäß § 7 HWG keinerlei Preisnachlässe auf Waren oder Dienstleistungen angeboten, angekündigt oder gewährt werden.

Bundesinnung der Hörakustiker KdöR – Sitz: Mainz
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Autor: Thomas Keck

Thomas Keck ist durch seinen Beruf als Hörsystemakustiker bestens mit der Präzision und Sorgfalt vertraut, die sowohl für die technische Arbeit als auch für den direkten Kundenkontakt erforderlich sind. Sein Werdegang zeugt von einer kontinuierlichen Entwicklung und einem hohen Maß an Fachwissen, unterstrichen durch den Meisterbrief und die Selbstständigkeit. Er verfolgt seine Interessen mit Leidenschaft und widmet sich einer Vielzahl von Aktivitäten, von Musik über die Beschäftigung mit Oldtimern bis hin zur Werteschätzung der Bibel. Thomas bewundert Menschen, die in ihrem Feld Spitzenleistungen erbringen, wie diverse Musiker und Schauspieler. Dies deutet auf eine hohe Wertschätzung für Expertise und handwerkliches Können hin.

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