Aufgrund des UHA-Mitglieder-Beschlusses vom 15. Oktober 2003 in Nürnberg wurde die dort verabschiedete Satzungsänderung zur Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht. Die Registereintragung wurde am 23. April 2004 vollzogen. Somit trägt die ehemalige Union der Hörakustiker e.V. (UHA) seit diesem Datum den Verbandsnamen »Europäische Union der Hörakustiker e.V.« (EUHA).
Am 1. Mai 2004 fand in Frankfurt/Main eine außerordentliche Mitglieder-Versammlung des FDH statt. Diese war notwendig geworden, da die Rechtmäßigkeit der FDH – Mitglieder-Versammlung vom 1. Februar 2004 in Dresden angezweifelt worden war. Die Prüfung des Registergerichts in Dortmund machte die Neuwahl des Vorstandes und eine Neuabstimmung über die Verschmelzung der beiden Verbände notwendig.
Bei dieser Mitglieder-Versammlung wurde mit der satzungsmäßig erforderlichen Mehrheit eine Verschmelzung mit der EUHA beschlossen. Die EUHA-Mitglieder müssen nun ihrerseits in der Mitglieder-Versammlung am 20. Oktober 2004 in Frankfurt/Main über diese Verschmelzung entscheiden.
Autor: B. H.