Der Kunde als Maßstab (To be Insider in 1 Minute)

Hörsysteme-Hersteller GN Resound hat fristgerecht die neue Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001:2000 eingeführt. »Die bisherige Norm ISO 9001:1994 definierte Qualitätsmanagement durch eine Festschreibung auf 20 Elemente. Sie war also sehr statisch angelegt und ließ deshalb kaum eine Anwendung zu, die sich an den spezifischen Erfordernissen des einzelnen Unternehmens orientiert«, erklärt Bernd Runde, Quality-Manager bei Resound: »Die ISO 9001:2000 hingegen ist auf die verschiedensten Prozesse ausgerichtet. Das gibt uns die Möglichkeit, detailliert auf die Besonderheiten unseres Unternehmens einzugehen. Ein weiterer großer Vorteil ist es, dass die neue Norm die Zufriedenheit der Kunden zum Maßstab für die Qualität erhebt.«

Autor: zg

 

 

Mangelnde Lärmkennung (To be Insider in 2 Minute n)

Seit dem 6. September 2002 ist eine Verordnung in Kraft, die für neue Garten- und Hobby-Geräte sowie Baumaschinen eine deutlich sichtbare Angabe zum Lärmpegel zwingend verlangt. Stichproben des Umwelt- Bundesamtes (UBA) in 15 Bau- und Verbraucher-Märkten sowie im Fachhandel zeigten: ⅓ der Hersteller verstoßen immer noch gegen diese Vorschrift und kennzeichnen die Geräte nicht ausreichend. Die Hersteller begehen damit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafe geahndet werden kann. »Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden damit auch wichtige Informationen vorenthalten, die ihnen ihre Entscheidung für den Kauf leiserer Maschinen und Geräte ermöglicht. Es fehlt damit ein wichtiges Kriterium für ein umweltfreundliches Kaufverhalten«, erläutert Präsident Prof. Dr. Andreas Troge vom Umwelt-Bundesamt (UBA).
Einzelheiten der Untersuchung können dem Bericht »Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung – 32. BimSchV« entnommen werden. Er ist im Internet unter der Adresse www.umweltbundesamt.de (Link auf die Homepage: ► Themen ► Lärm ► Alles zum Thema ► Umgebungslärm-Richtlinie) veröffentlicht.

Quelle: UBA