Seit dem 6. September 2002 ist eine Verordnung in Kraft, die für neue Garten- und Hobby-Geräte sowie Baumaschinen eine deutlich sichtbare Angabe zum Lärmpegel zwingend verlangt. Stichproben des Umwelt- Bundesamtes (UBA) in 15 Bau- und Verbraucher-Märkten sowie im Fachhandel zeigten: ⅓ der Hersteller verstoßen immer noch gegen diese Vorschrift und kennzeichnen die Geräte nicht ausreichend. Die Hersteller begehen damit nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldstrafe geahndet werden kann. »Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden damit auch wichtige Informationen vorenthalten, die ihnen ihre Entscheidung für den Kauf leiserer Maschinen und Geräte ermöglicht. Es fehlt damit ein wichtiges Kriterium für ein umweltfreundliches Kaufverhalten«, erläutert Präsident Prof. Dr. Andreas Troge vom Umwelt-Bundesamt (UBA).
Einzelheiten der Untersuchung können dem Bericht »Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung – 32. BimSchV« entnommen werden. Er ist im Internet unter der Adresse www.umweltbundesamt.de (Link auf die Homepage: ► Themen ► Lärm ► Alles zum Thema ► Umgebungslärm-Richtlinie) veröffentlicht.
Quelle: UBA