Berufliche Aus- und Weiterbildung
Handwerksorientierte Managementausbildung für Abiturient:innen an der Berufsakademie (BA) Stuttgart
Seit 1988 bildet die Duale Hochschule (Baden-Wuerttemberg Cooperative State University DHBW) auch Diplom-Betriebswirte im Studiengang Handwerk und Mittelstand aus. Charakteristisch für das an den Erfordernissen vor allem mittelständischer Handwerksbetriebe ausgerichtete Qualifizierungsangebot ist die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, von fachwissenschaftlicher und studienbegleitender berufspraktischer Ausbildung.
Die Absolventen dieses Studiengangs finden in verantwortungsvollen Führungspositionen von Handwerksunternehmen und handwerksähnlichen Betrieben vielfältige Betätigungsfelder, so als Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Juniorchef oder als Existenzgründer.
Der Diplom-Betriebswirt (BA) Studiengang Handwerk (Im Text wird der leichteren Lesbarkeit wegen nur die männliche Form eingesetzt. Sie schließt stets die weibliche Form ein.) hat sich aufgrund seiner gewerblichen Berufsausbildung und eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums als technische und kaufmännische Führungskraft qualifiziert. Etwa 90 % der Teilnehmer an diesem berufsintegrierten Studiengang erhalten von ihren Ausbildungsbetrieben ein Übernahmeangebot.
Der BA-Absolvent ist dem Unternehmen durch seine praktische Ausbildung bekannt, sein Ersteinsatz ohne teure Einarbeitungszeiten möglich. Folglich entdecken zunehmend auch Handwerksbetriebe duale Studiengänge als Instrumente der Personalbeschaffung, zumal in den nächsten Jahren gut ausgebildeter Führungsnachwuchs wegen der zahlreichen Betriebsübergaben und Existenzgründungen vermehrt gesucht wird.
Zulassungsvoraussetzungen
Um an der Berufsakademie Stuttgart im Studiengang Handwerk studieren zu können, haben Bewerber:innen die folgenden zwei Nachweise zu erbringen:
- müssen sie das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) besitzen, gegebenenfalls genügt das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife im gewählten Ausbildungsbereich, und
- einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen nach den Vorschriften der Berufsakademie vorlegen (Auf Anfrage erhalten Studieninteressierte eine Liste der Ausbildungsbetriebe, die auch im Internet zu finden ist unter www.dhbw-stuttgart.de/studium/bachelor-studienangebot/wirtschaft/bwl-handwerk/liste-dualer-partner).
Eine gewerbliche Ausbildung (Lehre) ist für den Bereich Handwerk empfehlenswert, um später als gewerbliche und kaufmännische Fachkraft die Probleme der Werkstatt, der Baustelle oder des gesamten Dienstleistungsbereichs erkennen und lösen zu können. Zudem wird eine handwerkliche Berufsausbildung nach § 49 Handwerksordnung für die Ablegung der Meisterprüfung vorausgesetzt. In diesem Fall beginnt der Abiturient als Lehrling seine Ausbildung, die in der Regel nach zwei Jahren mit der Gesellenprüfung abschließt. Danach durchläuft er die dreijährige duale Ausbildung zum Diplom-Betriebswirt (BA). Ohne eine gewerbliche Ausbildung wendet sich der Studieninteressierte direkt an einen Ausbildungsbetrieb.
Zur Orientierung empfiehlt die Berufsakademie zwei Praxisphasen.
Sechssemestrige Ausbildung nach dem dualen Prinzip
Dieser handwerksbezogene, dual organisierte Studiengang dauert sechs Semester, also drei Jahre. An der Ausbildung beteiligen sich die »Staatliche Studienakademie als Lernort der Theorie und die Ausbildungsstätte als Lernort der Praxis«. Die Teilnehmer sind einerseits Studierende an der Berufsakademie, andererseits aufgrund des Ausbildungsvertrags auch Mitarbeiter eines Unternehmens. Sie studieren in jedem Halbjahr durchschnittlich 12 Wochen an der Akademie und werden weitere 12 Wochen im Betrieb kaufmännisch ausgebildet. Studienzeiten und anwendungsbezogene Ausbildungsabschnitte folgen im Wechsel aufeinander. Die Ausbildungspläne beider Partner sind koordiniert, ihre Lehrmethoden ergänzen sich. (Der Studierende erhält während des gesamten Studiums, also in den Theorie- und Praxis-Phasen, eine monatliche Ausbildungsvergütung. Sie entspricht der eines Auszubildenden in den jeweiligen Tarifgebieten.)
Ausbildungsinhalte der Theorie- und Praxis-Phasen
Der Studiengang sieht in den Theoriephasen für die einzelnen Halbjahre (in Klammern angegeben) die folgenden Pflichtfächer vor:
- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (1. bis 6. Halbjahr)
- Volkswirtschaftslehre (1. bis 6. Halbjahr)
- Recht (1. bis 4. Halbjahr)
- Informationstechnologie (2. bis 4. Halbjahr)
- Mathematik und Statistik (1. und 2. Halbjahr)
- Spezielle Betriebswirtschaftslehre = Handwerksbetriebslehre (1. bis 4. Halbjahr)
- Technik der Finanzbuchführung (1. bis 3. Halbjahr)
- Anwendungsbezogene Theorie wie Übungen, Fallstudien, Planspiele, Sozial- und Methoden-Kompetenz (1. bis 6. Halbjahr)
Pflichtfächer nach der Wirtschaftsassistenten-Prüfung:
- Spezielle Betriebswirtschafts-Lehre = Existenzgründung, -sicherung und -erweiterung (5. und 6. Halbjahr)
- Spezielle Betriebswirtschafts-Lehre = Wirtschafts- und Steuerrecht im Handwerk (5. und 6. Halbjahr)
Zusatzfächer, die angeboten werden:
- Ausbildung der Ausbilder (2. bis 4. Halbjahr).
- Eine Fremdsprache, in der Regel Wirtschaftsenglisch (1. bis 6. Halbjahr)
- Datenverarbeitung = Vertiefung (2. bis 4. Halbjahr)
Wahl-Pflichtfächer:
- Umweltmanagement (5. und 6. Halbjahr)
- Dienstleistungsmanagement (5. und 6. Halbjahr)
In den berufspraktischen Ausbildungsphasen sind die folgenden kaufmännischen Funktionsbereiche abzudecken:
Einkauf; Auftrags-Anbahnung und -Abwicklung; Marketing; Finanz- und Rechnungswesen (Buchführung, Kostenrechnung und Kalkulation, Finanzplanung und Kreditgeschäfte); Personalwesen, Organisation; Datenverarbeitung als unterstützende Funktion. Teile der praxisbezogenen Ausbildungselemente können auch in anderen Unternehmen absolviert oder dort ergänzt werden.
Prüfung zum Wirtschaftsassistenten (BA),
Prüfung zum Diplom-Betriebswirt (BA)
Zu unterscheiden ist zwischen der Prüfung zum Wirtschaftsassistenten als dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss nach vier Semestern (1. Stufe) und der darauf aufbauenden Diplomprüfung als dem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss nach sechs Semestern (2. Stufe). Die Prüfung zum Wirtschaftsassistenten umfasst den theoriebezogenen Prüfungsteil A, der schriftlich, und den praxisbezogenen Prüfungsteil B, der nur mündlich geprüft wird. Die Diplomprüfung gliedert sich ebenfalls in die Prüfungsteile A und B. Hinzu kommen im fünften Halbjahr die Anfertigung einer theoriebezogenen Studienarbeit sowie zwischen dem fünften und sechsten Halbjahr die Anfertigung einer ausschließlich praxisorientierten Diplomarbeit.
Nach § 1 der »Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Studierenden der Berufsakademien« soll durch die Prüfung festgestellt werden, »ob der Studierende die Kenntnisse, Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen erworben hat, die erforderlich sind, um in der Berufspraxis die fachlichen Zusammenhänge zu überblicken, übergreifende Probleme zu lösen und wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden«.
Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil und die Diplomarbeit mindestens mit »ausreichend« bewertet wurden. Nicht bestandene Prüfungsfächer und Leistungen können innerhalb von vier bis zwölf Wochen einmal wiederholt werden, ebenso die Diplomarbeit. Das neue Thema muss spätestens drei Monate nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vereinbart sein. Der erfolgreiche BA-Absolvent erhält sowohl ein Zeugnis als auch eine Urkunde.
Berechtigungen
Das Land Baden-Württemberg verleiht nach der zweijährigen Ausbildung als Zwischenabschluss den Titel »Wirtschaftsassistent (BA)«, nach der dreijährigen Ausbildung den Titel »Diplom-Betriebswirt (BA)«. Wer nach dem Diplomabschluss noch die Meisterprüfung im Handwerk ablegen will, kann auf Antrag von Teil III der Meisterprüfung (betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) befreit werden, von Teil IV (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse), wenn er an der Berufsakademie auch das Zusatzfach »Ausbildung der Ausbilder (AdA)« erfolgreich abgeschlossen hat. Knapp 90 % der Absolventen machen davon Gebrauch und legen spätestens nach ein bis zwei Jahren zusätzlich die Meisterprüfung ab.
In Baden-Württemberg ist der Abschluss an einer Berufsakademie dem Abschluss im entsprechenden Studien- gang einer Fachhochschule des Landes gleichwertig. Die Kultusminister der Bundesländer haben 1995 die Diplome der Berufsakademie Baden-Württemberg bundesweit anerkannt. Danach besitzen ihre Absolventen berufsrechtlich den gleichen Status wie die der Fachhochschulen. Auch die Bedingungen einer europaweiten Anerkennung sind erfüllt. Gleiches gilt für die Diplome der Berufsakademien in Berlin, Sachsen und Thüringen. Der Studiengang an einer Berufsakademie stellt in diesen Bundesländern mithin eine attraktive Ausbildungsalternative zum traditionellen Studium an einer Fachhochschule oder Universität dar.
Seit 2001 eröffnet sich den Absolventen der Berufsakademien Baden-Württembergs auf Antrag auch die Möglichkeit, zusätzlich zum Diplom den Titel »Bachelor (Honours)« The Open University (England) zu erwerben. Diese Chance nutzen viele, weil dies die Voraussetzung ist für ein MBA-Studium (Master of Business Administration). Unter der Internetadresse erhalten Sie weitere Informationen zu einzelnen Themen, zum Beispiel »BA im Überblick«, »Weg zum Studium« und »Ausbildungspartner«.
Autor: Dr. Hans Winter
Weiterführende Literatur
Berufsperspektiven im Handwerk – Zusatzqualifikationen, Aufstiegsfortbildungen, Förderprogramme, 3. Auflage, 14,80 €, F. H. Kleffmann Verlag, Bochum, 2004.