Die BI Hörgeräteakustik Servicegesellschaft mbH bietet wieder die Möglichkeit, den Nachweis für die erforderliche Sachkenntnis als Beauftragter für Medizinprodukte-Sicherheit in einem kompakten Seminar zu erwerben.
Nach einem anschließenden Wissenstandstest wird ein Fachkunde- Nachweis als Zertifikat vergeben, dieser kann der zuständigen Behörde als Nachweis vorgelegt werden. Voraussetzung sind mindestens 2-jährige Berufserfahrung und die allgemeine Kenntnis der Grundsätze des Medizinproduktegesetzes (MPG).
Die Themengebiete nach § 30 MPG:
- Medizinproduktegesetz / RL 93/42 EWG
- Medizinprodukte-Sicherheitsplan VO
- Pflichten nach § 30 MPG
- Umsetzung im Betrieb
Der Kurs wird in der Akademie für Hörakustik in Lübeck und im Berufs- und Technologie-Zentrum der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg angeboten.
Ansprechpartnerin und weitere Informationen:
Frau Eveline Kummernuß, Telefon +49 (0)451/50 29-111, Fax +49 (0) 451/50 29-109, eMail: e.kummernuss@aha-luebeck.de, Internet: www.aha-luebeck.de. Reservierungen bitte per Post, Fax oder über das Internet.
Quelle:
Bundesinnung der Hörakustiker KdöR – Sitz: Mainz
Erthalstraße 1 – D-55118 Mainz
Telefon 0 61 31 – 96 56 0-0
Telefax 0 61 31 – 96 56 0-40
eMail: info@biha.de
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