Sicherheitsbeauftragter nach MPG (To be Insider in 2 Minute n)

Die BI Hörgeräteakustik Servicegesellschaft mbH bietet wieder die Möglichkeit, den Nachweis für die erforderliche Sachkenntnis als Beauftragter für Medizinprodukte-Sicherheit in einem kompakten Seminar zu erwerben.

Nach einem anschließenden Wissenstandstest wird ein Fachkunde- Nachweis als Zertifikat vergeben, dieser kann der zuständigen Behörde als Nachweis vorgelegt werden. Voraussetzung sind mindestens 2-jährige Berufserfahrung und die allgemeine Kenntnis der Grundsätze des Medizinproduktegesetzes (MPG).

Die Themengebiete nach § 30 MPG:

  • Medizinproduktegesetz / RL 93/42 EWG
  • Medizinprodukte-Sicherheitsplan VO
  • Pflichten nach § 30 MPG
  • Umsetzung im Betrieb

Der Kurs wird in der Akademie für Hörakustik in Lübeck und im Berufs- und Technologie-Zentrum der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg angeboten.

Ansprechpartnerin und weitere Informationen:
Frau Eveline Kummernuß, Telefon +49 (0)451/50 29-111, Fax +49 (0) 451/50 29-109, eMail: e.kummernuss@aha-luebeck.de, Internet: www.aha-luebeck.de. Reservierungen bitte per Post, Fax oder über das Internet.

Quelle:
Bundesinnung der Hörakustiker KdöR – Sitz: Mainz
Erthalstraße 1 – D-55118 Mainz
Telefon 0 61 31 – 96 56 0-0
Telefax 0 61 31 – 96 56 0-40
eMail: info@biha.de
Internet: https://www.biha.de