Im Jahr 2002 gingen bei den Unfallversicherungs-Trägern der öffentlichen Hand 5’380 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Insgesamt wurden 4’229 Fälle entschieden. In 966 Fällen erfolgte eine Anerkennung als Berufskrankheit. Dies geht aus der Dokumentation »Das Berufskrankheiten-Geschehen im öffentlichen Dienst 2002« hervor, die der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) e.V. jetzt in München vorgelegt hat.
An erster Stelle der anerkannten Berufskrankheiten rangierten die durch physikalische Einwirkungen verursachten Krankheiten (360), darunter vor allem Lärm-Schwerhörigkeit mit allein 311 anerkannten Fällen.
Von den 966 anerkannten Berufskrankheiten entfielen allein 616 auf Gesundheits-Berufe und Handwerk im öffentlichen Dienst (öD). Bei den Handwerks-Berufen spielte die Lärm-Schwerhörigkeit die zentrale Rolle.
Die vollständige Dokumentation steht im Internet unter www.unfallkassen.de
Autorin: Christina Osterwald