Lärm-Schwerhörigkeit am häufigsten (To be Insider in 2 Minute n)

Im Jahr 2002 gingen bei den Unfallversicherungs-Trägern der öffentlichen Hand 5’380 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ein. Insgesamt wurden 4’229 Fälle entschieden. In 966 Fällen erfolgte eine Anerkennung als Berufskrankheit. Dies geht aus der Dokumentation »Das Berufskrankheiten-Geschehen im öffentlichen Dienst 2002« hervor, die der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) e.V. jetzt in München vorgelegt hat.

An erster Stelle der anerkannten Berufskrankheiten rangierten die durch physikalische Einwirkungen verursachten Krankheiten (360), darunter vor allem Lärm-Schwerhörigkeit mit allein 311 anerkannten Fällen.
Von den 966 anerkannten Berufskrankheiten entfielen allein 616 auf Gesundheits-Berufe und Handwerk im öffentlichen Dienst (öD). Bei den Handwerks-Berufen spielte die Lärm-Schwerhörigkeit die zentrale Rolle.
Die vollständige Dokumentation steht im Internet unter www.unfallkassen.de

Autorin: Christina Osterwald

 

 

Ausschluß der Ingebrauchnahme in AGB´s (To be Insider in 2 Minute n)

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Online-Shops und anderen Handelsplattformen ist vielfach die Klausel anzutreffen, dass das Widerrufsrecht für den Fall der Ingebrauchnahme ausgeschlossen ist. Diese Klausel ist gemäß § 312 f BGB unwirksam.
Gemäß § 312 d Abs. 2 BGB beginnt die Widerrufsfrist bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Außerdem ist ausdrücklich vorgesehen, dass eine Ingebrauchnahme den Verbraucher nicht an der Ausübung eines bestehenden fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts hindert.
Ausnahmeregelungen bestehen für Audio-Aufzeichnungen, Video-Aufzeichnungen oder Software, wenn diese versiegelt ist. Die Versiegelung von anderen Produkten gibt dem Unternehmer nicht die Möglichkeit, das Recht zum Widerruf von der Unversehrtheit des eigens angebrachten Siegels abhängig zu machen. Nur in den vom BGB vorgesehenen Ausnahmefällen kann der Ausschluss des Widerrufsrechts von der Entsiegelung abhängig gemacht werden.

Autoren: RAe Feil & Weigmann

 

 

Kein Hörgerät – Heroin! (To be Insider in 1 Minute)

Ein aussichtsreicher Kandidat im Wettbewerb um den dümmsten Drogendealer dürfte jener 33-jährige aus Kassel sein, der bei der Polizei aufkreuzte, weil er – rein prophylaktisch – wissen wollte, ob etwas gegen ihn vorliege.
Einem aufmerksamen Beamten fiel dabei ein kleiner »Knopf im Ohr« des Fragestellers auf. Es handelte sich jedoch weder um ein Hörgerät, noch um einen Tinnitus-Masker sondern um eine mit Heroin gefüllte Plombe. Ohrmäßig dumm gelaufen…

Quelle: red

 

 

Bankräuber mit Krückstock und Hörgerät (To be Insider in <1 Minute)

Mit Krückstock und Hörgerät »bewaffnet« machte sich in Texas ein 91-jähriger auf, seine Kasse aufzubessern. Er schaffte es, erfolgreich 3 Banken zu überfallen, bevor er mit der Beute seiner letzten Eskapade, 2’000 $, geschnappt wurde.

Quelle: red

 

 

Rabiate Rache nach Ohrfeige (To be Insider in 1 Minute)

In Neuburg an der Donau passierte es: Eine Ehefrau kam angesäuselt von der Disco nach Hause und wurde deswegen von ihrem Mann geohrfeigt. Die Discobesucherin griff zum Küchenmesser, stach auf ihren Mann ein und verletzte ihn lebensgefährlich.
Was lernen wir daraus? Man(n) sollte lieber keine Frau ohrfeigen, sondern stattdessen die Expertenmeinung J. W. von Goethes beherzigen:

Komm den Damen zart entgegen, Du gewinnst sie, auf mein Wort…

Johann Wolfgang von Goethe

 

Quelle: red