Blick auf internationale Aktivitäten (To be Insider in 12 Minute n)

Das BIAP 2004 in Krakau…

Vom 28. April bis 2. Mai 2004 fand, wie immer um diese Jahreszeit, die Generalversammlung des Bureau International d´Audiophonologie (BIAP) statt. In diesem Jahr war der Versammlungsort Krakau, Polen.

Andrea Bohnert, Mainz,
Gabriele Lux-Wellenhof, FDH,
Dr. Thomas Wiesner, Kinderversorgung Hamburg,
Frank Kuphal, Schwerhörigenpädagoge Saar,
Ahsen Enderle-Ammour, Sekretär der Deutschen Gesellschaft für Audiologie, und
Herbert Bonsel, EUHA,
waren die deutschen Vertreter, zu denen auch
Dipl.-Ing. Reimer Rohweder gehört. Vorausgegangen war ein Treffen am 31. Januar 2004 in der Johannes-Vatter-Schule mit dem Förder-Schwerpunkt Hören bei Manfred Drach in Friedberg zur Vorbereitung des BIAP-Treffens.

Die europäischen Hörgeräte-Akustiker arbeiten vorwiegend in der Kommission 06 – Hörgeräte – mit. Es ist die größte Kommission im Rahmen des BIAP, da auch Randdisziplinen an der Anpassung von Hörgeräten interessiert sind.

Der Vorsitz der „Com. 06“ hat gewechselt. Nachdem Prof. Dr. Peter Plath den Vorsitz 2002 niedergelegt hatte, wurde stattdessen Thierry Renglet aus Belgien 2003 als sein Nachfolger gewählt. Es fand im November 2003 eine Mini – BIAP-Konvention in Paris statt, auf der beschlossen wurde, als Empfehlung 06/09 ein Faltblatt zu erstellen, das Informationen darüber enthält, was den Patienten bei der Anpassung erwartet. Demzufolge heißt diese Recommandation 06/09: »Patienteninformation« oder mit ihrem Arbeitstitel: Faltblatt über Informationen zur Hörgeräteanpassung bei Erwachsenen. Es lagen als Grundlage der Arbeit in der Kommission 2 Entwürfe vor: der der frankophonen Gruppe unter der Federführung von Renglet und ein anderer Entwurf von Dr. Wiesner auf der Grundlage der Empfehlungen der A.E.A.

Es wurde kontrovers darüber diskutiert, welchen Inhalt diese Empfehlung haben soll. Der Vorschlag des frankophonen Entwurfes war so abgefasst, dass man auch eine beliebige Broschüre eines Herstellers hätte verwenden können. Schließlich aber hat sich die deutschsprachige Gruppe mit ihrem Konzept insoweit durchgesetzt, als dieses mit dem französischen zusammen den endgültigen Text ergab. Der dadurch entstandene offizielle französische Text liegt vor. Enderle-Ammour wird die Übersetzung versenden und danach soll in 2005 die endgültige Verabschiedung erfolgen.

Der Zweck dieser Empfehlung ist es, dem Patienten zu zeigen, welche Schritte erforderlich sind, um schließlich eine optimale Versorgung zu bewerkstelligen. Es soll damit die in der Anpassung steckende Dienstleistung erläutert werden, um zu vermeiden, dass der Patient an Abgabestellen gerät, die nicht alle Möglichkeiten der optimalen Anpassung ausschöpfen.

Was sonst noch im BIAP passierte: Alle Kommissionen haben getagt und gearbeitet. Es wurden jedoch keine verabschiedungsreife Empfehlungen verabschiedet, was ohnehin erst beim nächsten Treffen geschehen kann.
Prof. Amiela Korzon, das aktive Mitglied der Polnischen Audiophonologischen Gesellschaft im Rahmen des BIAP hatte Krakau als Ausrichtungsort der diesjährigen 39. BIAP-Konvention vorgeschlagen und zusammen mit Dr. Wiesner dieses Treffen vorbereitet. Die Unterbringung erfolgte im Novotel, das in kurzer Entfernung zur Planty lag, [dem Parkgürtel], der die gesamte Altstadt umgibt. Der Ort war hervorragend gewählt, da Polen am 1. Mai in die Europäische Union aufgenommen wurde. So konnte man erleben, wie in der Nacht zum 1. Mai auch in Krakau Freudenfeiern stattfanden, die viele Teilnehmer »mitmachten«. Ein riesiges Feuerwerk gab es obendrein.

Krakau ist eine Stadt mit 121 Kirchen allein in der Innenstadt; in noch 70(!) finden regelmäßig Gottesdienste statt. Ein Stolz der Polen ist die Marienbasilika aus dem frühen 15. Jahrhundert. Bemerkenswert ist der holz- geschnitzte Hochaltar, der zwischen 1477 und 1489 von Veit Stoß geschaffen wurde. Vom mit kleinen Türmchen geschmücktem Signalturm der Kirche ertönt stündlich das berühmte Hornsignal. Es bricht abrupt ab, da der Signalgeber von herannahenden Türken, der Sage nach, durch einen Pfeil getötet wurde.
Der Hauptmarkt ist einer der großen Plätze Europas. In der Mitte befinden sich die Tuchhallen – ein großes dreischiffiges Gebäude von 1555. Im Innern sind heute offene Stände mit Andenken, Puppen, Stickereien und anderen Spezialitäten aus Polen, die nicht nur von den reichlich vorhandenen flanierenden Touristen gekauft werden. Krakau verfügt auch noch über große Teile der alten Stadtmauer mit dem Wehrturm Barbakane von 1499. Am bekanntesten aber ist wohl der Wawel, eine Erhebung, auf der sich im späten Mittelalter der Regierungssitz befand. Das ursprünglich gotische Schloss wurde zu einem der schönsten Renaissance-Schlösser Mitteleuropas ausgebaut. Auf dem Wawel befindet sich auch die Kathedrale, die mit bedeutenden Kunstwerken ausgestattet ist. Es kann nur empfohlen werden, Krakau einen Besuch abzustatten.
Frau Prof. Korzon hat uns die wichtigsten Sehenswürdigkeiten gezeigt und uns auch neugierig gemacht auf das kleinste Hochgebirge der Welt: die Hohe Tatra.

Im Übrigen hat der Verwaltungsrat beschlossen, die nächste, 40. Konvention des BIAP auf Gran Canaria einzuberufen. Es wurde dieser Ort gewählt, weil eine Reise und Unterbringung dort durch den Massentourismus preiswert sind.

…und die A.E.A.-Generalversammlung in Brügge

Nachdem 2003 unter der Präsidentschaft von Leonardo Magnelli die Generalversammlung in Amsterdam stattfand, ohne Ergebnisse vorweisen zu können, war am 10. Mai 2004, die Deutsche Delegation in Brügge entschlossen, der A.E.A. neues Leben einzuhauchen und dafür Marianne Frickel als Präsidentin und Jakob Stephan Baschab als Sekretär vorzuschlagen. Es war Frickel und Baschab schon gelungen, eine Einigung zur Aus- und Weiterbildung mit den diversen Ländern zu erreichen, so sollte dies auch mit der Führungsrolle Deutschlands erreichbar sein. Nachdem Marianne Frickel vor den Delegierten noch einmal ihr Konzept der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Bundesinnung vorgestellt und den Fortgang des Verfahrens bei der Europäischen Kommission in Brüssel erläutert hatte, wurde sie auch einstimmig, mit »Sekretär Baschab« zur Seite, als neue Vorsitzende gewählt. Außerdem wurde beschlossen, dass die CETA als praktische Umsetzung wieder – wie schon früher – verstärkt tätig werden soll.

Im Gremium der CETA sind Kollege Heiner Norz und der Berichterstatter für Deutschland vertreten. Außerdem wurden in die CETA gewählt:
Franco Gandolfo als Präsident und Canovi aus Italien,
Philippe Estoppey aus der Schweiz,
Peter Edlhausen aus Österreich,
Xavier Renard aus Frankreich und
Patrick Verheyden aus Belgien.

Lange wurde darüber diskutiert, ob Polen als neues Mitglied der EU volle Stimmenzahl in der Vollversammlung (6 Stimmen) haben sollte oder, wie bisher, nur 1 Stimme, was der verminderten Beitragszahlung entspräche. Man war sich schließlich einig, dass volle Stimmenzahl nur bei voller Beitragsleistung gewährt werden sollte.

Die Arbeit in der CETA soll sofort begonnen werden. Gandolfo regte an, alle 20 bis 30 Tage Internet-Meetings zu veranstalten. Außerdem soll bei den nationalen Kongressen ein Treffen der CETA stattfinden. Das hätte den Vorteil, dass bei den Audio-Konferenzen Aufgaben verteilt werden könnten, die dann bei den Kongresstreffen konkretisiert würden, um sie darauf dem Büro vorzulegen. Paul Valk soll bei allen Fragen mitwirken und nach Möglichkeit als Berater zur Seite stehen.

Die Generalversammlung hat sich vorgenommen, das Leonardo-Projekt in Brüssel als verbindlich für unseren Berufsstand einzubringen und das Führungsgremium Frickel und Baschab haben versprochen, dies mit allen Kräften durchzusetzen. Eine Anerkennung der Bedeutung des Hörgeräte-Akustikers über die EU in Brüssel würde sicher manches Problem erleichtern. Das ist auch einer der Gründe der Bemühungen der deutschen Delegation, nun die Führungsrolle zu übernehmen.

Es war ein »Sozialprogramm« vorgesehen, an dem die deutsche Delegation aus Zeitgründen nicht teilnahm. Man muss dies bedauern, da Brügge eine wunderschöne Stadt ist. Nur am Ankunftstag war bei einem kurzen Spaziergang der Charme dieses Kleinods spürbar. Ein näheres Kennenlernen ist zu empfehlen.

Autor: Herbert Bonsel

 

 

Meisterprüfung im Handwerk (To be Insider in 30 Minute n)

Novelle zur Handwerksordnung – Meisterbrief als persönlicher Qualifizierungsnachweis

Die novellierte Handwerksordnung (HwO) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Sie strukturiert unter anderem die Anlagen A und B der HwO neu. In der Anlage A verbleiben die 41 Handwerke, für die der Meisterbrief Voraussetzung zur Existenzgründung ist (zulassungspflichtige Handwerke, Ausnahme Altgesellenregelung). Die Anlage B unterscheidet zwischen 53 zulassungsfreien Handwerken, die den Meisterbrief nicht mehr zwingend für die Selbstständigkeit voraussetzen (Abschnitt 1), und 57 handwerksähnlichen Gewerben (Abschnitt 2).

Der Meisterbrief kann zukünftig nicht nur in den Berufen mit Meisterpflicht erworben werden, sondern auch in den zulassungsfreien Handwerken und den handwerksähnlichen Gewerben, sofern für sie eine Ausbildungs- und eine Meisterprüfungs-Ordnung erlassen ist. Das trifft zunächst für alle Handwerke zu, die von der Anlage A in die Anlage B1 übergeführt wurden, ebenso für handwerksähnliche Gewerbe, für die Ausbildungs-Ordnungen bereits erlassen wurden. Gesellen können mithin in allen zulassungsfreien Handwerksgewerben freiwillig die Meisterprüfung ablegen (fakultatives Qualitätssiegel).

Die Handwerks-Organisationen und -Betriebe starteten bereits 2003 bundesweit eine Kampagne für den Meisterbrief unter dem Motto »Meister wissen wie’s geht«, um die Meisterprüfung Wirtschafts- und Gesellschafts-politisch aufzuwerten, den »Qualitätsanspruch des Meisterbriefs mit Nachdruck zu vertreten« und Meisterbetriebe deutlicher von nichtmeisterlichen Wettbewerbern abzugrenzen.

In der aktualisierten Handwerks-Ordnung regelt der 3. Teil die Meisterprüfung. Hier sind es die §§ 45 bis 51 (Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk) und die §§ 51a bis 51b (Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe:
In den folgenden Ausführungen sind in erster Linie die Neuregelungen für die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk dargestellt. Die Neuregelungen für ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe finden sich in den einzelnen Abschnitten des § 51a HwO: Meisterprüfungs-Berufsbild B (Abs. 2), Prüfungsziel und Prüfungsteile (Abs. 3), Abnahme der Meisterprüfung (Abs. 4) und Zulassung (Abs. 5). Im Einzelfall wird auf sie verwiesen. Im Wesentlichen entsprechen die Struktur und die Prüfungsanforderungen den Meisterprüfungen für die zulassungspflichtigen Handwerke.

Meisterprüfung – erfolgreichstes Instrument der Aufstiegsqualifizierung

Trotz einer in den letzten Jahren rückläufigen Tendenz spiegelt die große Zahl der Teilnehmer an Meisterprüfungen im Handwerk die hohe Bereitschaft zur Aufstiegsfortbildung im gewerblich-technischen Sektor, fraglos auch die Attraktivität einer Prüfung, in der viele bildungswillige. Nachwuchskräfte ein erstrebenswertes berufliches Ziel sehen.

Die Meisterprüfung ist nach wie vor die attraktivste Aufstiegsfortbildung im Handwerk, »die bedeutendste Prüfung der Wirtschaft zur Fortbildung zukünftiger Unternehmer und Führungskräfte«.

Während 1980 in den alten Bundesländern und Berlin 27’585 Teilnehmer die Meisterprüfung bestanden, stieg ihre Zahl 1990 auf 38’679, in Gesamtdeutschland 1991 auf 45’644. Im Jahr 2003 legten 26’509 Meisterschüler die Prüfung erfolgreich ab. Unter ihnen waren 4’679 Bewerber (17.7 %) aus den neuen Bundesländern.

Aufschlussreich ist zudem die Entwicklung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der bestandenen Prüfungen, der sich von 9.4 % (1980) auf 10.7 % (1990) erhöhte. 2000 betrug die Frauenquote bundesweit 13.6 %, 2003 schon 15.5 %
(Weitere Angaben erhalten Sie auf den Internetseiten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks unter www.zdh.de/Daten-und-Fakten/Statistikdatenbank/Bereich-Bildung/Hoehere-Berufsbildung/Meister-im-Handwerk).

Gründe, die Meisterprüfung abzulegen

Derzeit verbindet etwa die Hälfte der Kandidaten mit der Meister-Ausbildung die Absicht, sich selbstständig zu machen und unternehmerisch tätig zu werden. Als weitere Gründe, die Meisterprüfung abzulegen, wird das Interesse genannt, die fachliche und soziale Kompetenz zu erweitern, beruflich zur Führungskraft in Handwerks-Betrieben, Industrieunternehmen oder Behörden aufzusteigen, beispielsweise zum Betriebsleiter, Fachberater, Lehrer für die Fachpraxis an berufsbildenden Schulen (Berufskollegs) oder zum Mitarbeiter in sonstigen Bildungseinrichtungen. Außerdem spielen bei dem Entschluss, den »Meister zu machen«, die Sicherung des Arbeitsplatzes durch eine Höherqualifizierung, die Aussicht auf finanzielle Verbesserungen und die Stärkung des Selbstbewusstseins eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Ein erster Schritt, den Erfolg in der Meisterprüfung zu sichern, kann darin bestehen, sich rechtzeitig mit den unerlässlichen Informationen vertraut zu machen, vor allem mit den Rechtsgrundlagen, den Zielen der Meisterprüfung, den Prüfungs-Anforderungen und -Abläufen. Für eine über diesen Beitrag hinausgehende Unterrichtung wird auf die am Schluss erwähnten Institutionen und die angegebene Literatur verwiesen.

Rechtsgrundlagen

Die Handwerksordnung (HwO) regelt [seit 2004] – wie erwähnt – in den §§ 45 bis 51b die gesetzlichen Voraussetzungen für die Meisterprüfung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann als »Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Meister-Prüfungswesen« durch Rechtsverordnung nicht nur für zulassungspflichtige Handwerke (§ 45), sondern auch für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe (§ 51a) ein Meisterprüfungs-Berufsbild erlassen, das an der selbstständigen Ausübung eines Handwerks und den Anforderungen in der Meisterprüfung orientiert ist.

Die »Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk«, kurz AMVO genannt, regelt die Fragen der Meisterprüfung, die berufsunabhängig sind wie Gliederung, Inhalt, Bestehen, Bewertungssystem, Wiederholung, auch die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV, nunmehr in der novellierten Fassung von November 2000.
Die MeisterPrüfungs-VerfahrensVerordnung (MPVerfV) legt unter anderem die Einzelheiten des Zulassungs- und Prüfungs-Verfahrens durch die Meisterprüfungs-Ausschüsse fest. Diese bundeseinheitliche Verordnung ersetzt seit 2002 die bisher von den einzelnen Handwerkskammern erlassenen Meisterprüfungs-Ordnungen, um auszuschließen, dass deren Inhalte voneinander abweichen.

Ziel und Gliederung der Prüfung

§ 45 Abs. 2 HwO nennt sowohl das Ziel als auch die Gliederung der Meisterprüfung. Durch sie »ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk meisterhaft auszuüben und selbstständig zu führen sowie Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Der Prüfling hat in vier selbstständigen Prüfungsteilen nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten seines Handwerks meisterhaft verrichten kann (Teil I), die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II), die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) sowie die erforderlichen Berufs- und Arbeits-pädagogischen Kenntnisse (Teil IV) besitzt«. Das Wort »meisterhaft« signalisiert die Steigerung der zu erbringenden Leistungen im Vergleich zur Gesellenprüfung.

Prüfungsanforderungen

Die Anforderungen in den berufsbezogenen (Gewerks-, Handwerks-spezifischen) Teilen I (Fachpraxis) und II (Fachtheorie) bestimmt für jedes zulassungspflichtige Handwerk das Meisterprüfungs-Berufsbild A nach § 45 HwO. Dieses nennt nicht nur die den einzelnen zulassungspflichtigen Handwerken zuzurechnenden Fertigkeiten und Kenntnisse, sondern auch die Prüfungs-Anforderungen in diesen Teilen der Meisterprüfung. Die Anforderungen in den berufsübergreifenden Teilen III und IV legt – wie erwähnt – die AMVO bundeseinheitlich für alle Handwerks-Berufe fest.

Meisterprüfungs-Ausschüsse

Meisterprüfungen werden durch Meisterprüfungs-Ausschüsse abgenommen. Sie sind als eigenständige staatliche Prüfungsbehörden für die einzelnen Handwerke bei einer Handwerks-Kammer errichtet worden. Die höhere Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident, Bezirksregierung) oder die oberste Landesbehörde (Wirtschaftsministerium) setzt sie nach Anhören der Handwerks-Kammer ein, bei der auch die Geschäftsführung der Meisterprüfungs-Ausschüsse liegt.

Ein Meisterprüfungs-Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern: einem Vorsitzenden und vier Beisitzern, für die Stellvertreter zu berufen sind und die alle das 24. Lebensjahr vollendet haben sollen. Nur in dieser Zusammensetzung ist der Ausschuss beschlussfähig. Um die neutrale Position des Vorsitzenden zu unterstreichen, soll er nicht in dem zulassungspflichtigen Handwerk tätig sein, für das der Meisterprüfungs-Ausschuss errichtet wurde. 2 Beisitzer müssen mindestens seit einem Jahr das Prüfungshandwerk selbstständig ausüben, andernfalls das Recht besitzen, Lehrlinge auszubilden. In Frage kommen auch Personen, die in Betrieben der öffentlichen Hand oder in überbetrieblichen Ausbildungsstätten arbeiten. Ein Beisitzer soll als Vertreter der Arbeitnehmer die Meisterprüfung im Prüfungsberuf abgelegt haben bzw. Ausbildungs-berechtigt und in dem zulassungspflichtigen Handwerk tätig sein. Für die Abnahme der Prüfungsteile III und IV soll ein besonders sachkundiger Beisitzer bestellt werden, der nicht dem Handwerk angehören muss. Die Mitglieder der Meisterprüfungs-Ausschüsse werden für längstens 5 Jahre berufen.

Das Zulassungsverfahren führt der fachlich und örtlich zuständige Meisterprüfungs-Ausschuss durch. Die fachliche Zuständigkeit setzt voraus, dass bei der Handwerkskammer überhaupt ein Meisterprüfungs-Ausschuss für das einzelne Handwerk errichtet wurde. Örtlich zuständig ist der Prüfungs-Ausschuss jener Kammer, in deren Bezirk der Bewerber entweder seinen ersten Wohnsitz hat, in einem Arbeitsverhältnis steht, an einer Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung teilnimmt, ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbstständig betreibt. Auf Antrag des Prüflings können in begründeten Fällen Prüfungsteile vor einem anderen Prüfungs-Ausschuss abgelegt werden, wenn dieser zustimmt.

Zulassungs-Voraussetzungen

Die Teilnahme an einem Fortbildungs-Lehrgang sichert noch nicht das Anrecht, zur Prüfung zugelassen zu werden. Für die Prüfungszulassung müssen in der Regel die folgenden formalen Voraussetzungen nach § 49 HwO erfüllt sein.

Danach ist zur Meisterprüfung zuzulassen, »wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat«.

»Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre gefordert werden.« Während der Berufstätigkeit können bereits einzelne Prüfungsteile abgelegt werden. Der Gesamtabschluss ist jedoch erst nach Ablauf der Frist von 36 Monaten möglich. Erfüllt der Bewerber die Bedingungen, spricht der Vorsitzende die Zulassung aus. Bestehen Bedenken gegen die Zulassung, entscheidet der Meisterprüfungs-Ausschuss.

Die geforderte Berufstätigkeit muss zum ersten Prüfungstermin nachgewiesen und praxisbezogen analog dem Meisterprüfungs-Berufsbild des betreffenden Handwerks sein. Im Einzelfall prüft die Handwerks-Kammer, ob die Voraussetzungen für eine Anrechnung gegeben sind, wenn unter anderem Zeiten für einen Fachschulbesuch oder eine berufsnahe Verwendung in der Bundeswehr geltend gemacht werden. In Ausnahmefällen kann die Kammer die auf 3 Jahre festgesetzte Dauer der Berufstätigkeit abkürzen.

Befreiung von Prüfungs-Teilen

Ist in Verbindung mit einer 2. Meisterprüfung von der Befreiung gleichartiger Prüfungs-Teile (-Bereiche, -Fächer, Handlungsfelder) die Rede, um Doppelprüfungen zu vermeiden, dann sind in erster Linie die nicht berufspezifischen Prüfungsteile III und IV gemeint. Der Prüfling ist durch den Meisterprüfungs-Ausschuss von diesen Teilen zu befreien, wenn er in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk bzw. in einem handwerksähnlichen Gewerbe die Meisterprüfung bereits bestanden hat.

Unter anderem entscheidet der Meisterprüfungs-Ausschuss über Anträge zur Befreiung von Teil III der Meisterprüfung, die Absolventen folgender Bildungsmaßnahmen stellen (Der leichteren Lesbarkeit wegen wird zur Kennzeichnung von Fortbildungs-Abschlüssen in der Regel nur die männliche Form eingesetzt. Sie schließt stets die weibliche Form ein.):
Fachkaufmann/Fachkauffrau
Handwerks-Wirtschaft,
Betriebsassistent im Handwerk,
Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk,
Kaufmännischer Fachwirt (HWK),
Technischer Fachwirt (HWK) oder
Diplom-Betriebswirt (BA), Fachrichtung Handwerk.

Die Befreiung liegt durchaus im Trend der Vorbereitung und Prüfung nach dem gestuften Modulsystem, zum Beispiel die Teile III und IV der Meisterprüfung bereits in Form anderer Prüfungen abzulegen, um sich nach der Zulassung zur Meisterprüfung nur noch der Prüfung in den Teilen I und II zu unterziehen.

Eine Befreiung von Teil II ist möglich, wenn der Bewerber die Diplom-Hauptprüfung an einer deutschen Hochschule, die Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule, Technikerschule, gegebenenfalls einer anderen Bildungseinrichtung bestanden hat, und bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen wie in der Meisterprüfung gestellt wurden. Auch ausländische Hochschul-Abschlüsse, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben wurden, können auf Teile der Meisterprüfung angerechnet werden.

Die Befreiung bei einer Wiederholung der Meisterprüfung regelt § 3 AMVO. Danach ist der Prüfling »auf Antrag von der Wiederholung der Prüfung in Prüfungsbereichen, in Prüfungsfächern, in Handlungsfeldern oder im praktischen Teil der Prüfung im Teil IV zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mit mindestens 50 Punkten bewertet wurden«, also mindestens mit der Note »ausreichend«, und er sich binnen 7 Jahren zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist in beliebiger Reihenfolge dreimal möglich.

Bestehen der Meisterprüfung und Berechtigungen

Nach der Neufassung der AMVO ist die Meisterprüfung insgesamt bestanden, wenn jeder der 4 Prüfungsteile bestanden wurde (Die Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils III bestimmt § 4 Abs. 4, des Teils IV § 5 Abs. 7 AMVO). Der Prüfling ist über jeden bestandenen Teil und die dabei erzielte Note unverzüglich schriftlich zu informieren. Die erfolgreich absolvierte Meisterprüfung wird durch ein Zeugnis beurkundet, das über die in den einzelnen Teilen der Meisterprüfung erzielten Noten Auskunft geben muss. Auf Antrag stellt die Handwerks-Kammer einen Meisterbrief aus.

Die bestandene Prüfung berechtigt dazu, den Meistertitel in dem Handwerk zu führen, in dem die Prüfung mit Erfolg abgeschlossen wurde, ein Handwerk selbstständig auszuüben und Lehrlinge auszubilden. Der handwerkliche Meistertitel ist gesetzlich geschützt, die Qualifikation zum Meister identisch mit dem Erlangen des »Großen Befähigungsnachweises«. Dieser umfasst die angeführten 3 Rechte. Darüber hinaus wird dem Handwerks-Meister der fachgebundene Zugang zur Fachhochschule ebenso eröffnet wie zu den Fortbildungs-Maßnahmen
Betriebswirt (HWK),
Gestalter,
Restaurator,
Umweltschutz-Berater im Handwerk,
Führungskraft im Qualitätsmanagement,
Gebäude-Energieberater (HWK) und
Fachwirt für Gebäude-Management (HWK);
Vergleiche zu alternativen Zulassungsmöglichkeiten (ohne Meisterprüfung) die Rechtsvorschriften jener Handwerks-Kammer, bei der die Prüfung abgelegt werden soll.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Sie werden von den verschiedensten Organisationen und Institutionen durchgeführt. Als Lehrgangsträger kommen in Betracht:
Handwerks-Kammern,
Kreis-Handwerkerschaften,
Berufsbildungs- und Technologie-Zentren,
Bundes- und Landes-Innungsverbände,
Innungen,
private wie staatliche Meisterschulen,
Fachschulen,
Gewerbeförderungs-Einrichtungen,
berufsbildende Schulen (Berufskollegs),
Gewerbeakademien und
andere Bildungs-Einrichtungen.

An der Weiterbildung zum Handwerks-Meister Interessierte sind gut beraten, frühzeitig mit den zuständigen Stellen (Lehrgangsträgern, Meisterprüfungs-Abteilungen der Handwerks-Kammern) Verbindung aufzunehmen, um hinreichend informiert zu sein über das vielfältige Angebot zur Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungsteile und deren Inhalte, über Gesamt- oder Teil-Prüfungen, Organisationsformen wie berufsbegleitende Abend- und Wochenend-Kurse (Teilzeit-Unterricht), Ganztags-Lehrgänge (Vollzeit-Unterricht), Block-Unterricht oder Kombinationsformen, über
Einstiegskurse zum Aufarbeiten von Vorwissen,
Dauer der Vorbereitung,
aktuelle Lehrgangskosten,
Förderprogramme wie Meister-BAföG,
Zulassungsbedingungen,
Anmeldeformalitäten,
Prüfungstermine und
Prüfungsgebühren, letztlich über das
Ausmaß der Befreiung von Prüfungsteilen.

Weiterbildungs-Angebote im Internet

Die Handwerks-Kammern und viele sonstige Anbieter von Meistervorbereitungs-Lehrgängen nutzen die neuen Medien, um auf ihre Fortbildungs-Angebote aufmerksam zu machen. Für Interessenten sind sie eine erste Auskunftsquelle, zumeist unter der gleich lautenden, nur die Bezeichnung der Kammer wechselnden Internetadresse, etwa www.hwk-bls.de Darüber hinaus findet man im Internet unter www.meisterschulen.de eine Datenbank mit rund 5’000 deutschsprachigen Meisterschulen des Handwerks und der Industrie mit Anschriften und nach Berufsgruppen in alphabetischer Reihenfolge geordnet. Verschiedene Schulen stellen sich zudem mit einer eigenen Homepage vor. Weitere wertvolle Informationen erhalten Sie unter www.morgen-meister.de

Autor: Dr. Hans Winter
Dr. Hans Winter ist unseren Lesern durch eine Anzahl kompetenter Beiträge zu Handwerks-rechtlichen Themen bekannt. Er arbeitete nach Lehre und Studium 35 Jahre an berufsbildenden Schulen in Herten (Westf.), war über 2 Jahrzehnte Mitglied in Gesellen-Prüfungsausschüssen, leitete Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung und ist Verfasser mehrerer Fachbücher sowie zahlreicher Artikel in der handwerklichen Fachpresse.

 

Weiterführende Literatur

Esser, F. H. / Twardy, M. (Herausgeber):
Rahmenstoff-Plan für handlungsorientierte Vorbereitungs-Lehrgänge auf Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk (Berufsbildung im Handwerk, Reihe B, Heft 55) 9.80 €, Köln 2000.

Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerks-Wirtschaft:
Rahmen-Lehrplan zu Teil III der Meisterausbildung im Handwerk. Wirtschaftliche und rechtliche Stoffgebiete, 4.40 €, München 2000.

Dr. Winter, H.:
Berufsperspektiven im Handwerk – Zusatzqualifikationen, Aufstiegs-Fortbildungen, Förderprogramme, 3. Auflage, 14.80 €, F. H. Kleffmann Verlag, Bochum 2004.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (Herausgeber):
Der Meister der Zukunft. Leitgedanken für einen unternehmerischen Meister und eine zukunftsorientierte Meisterprüfung im Handwerk, Schriftenreihe des ZDH, Heft 52, 1.28 €, Bonn 1997.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (Hrsg.):
Die neue Handwerks-Ordnung und ergänzende gesetzliche Vorschriften nach dem Stand vom Januar 2004, 9.25 €, Joh. Heider Verlag, Bergisch Gladbach 2004.

 

 

Die ideale Anpassung (To be Insider in 24 Minute n)?

»Die ideale Anpassung« lautete das Motto eines Weiterbildungsseminars, zu dem der Schweizer Hörgeräte-Akustikerverband »Akustika« Ende März nach Bern eingeladen hatte. Mit der Digitalisierung der Hörgeräte hat sich auch deren Anpassung verändert. Über die Feinheiten bei der Anpassung sprachen namhafte Fachleute vor einem interessierten Publikum.
Auf der Fahrt nach Bern grüßten Eiger, Mönch und Jungfrau, das imposante Trio der Berner Alpen, und lockten zu einer Fahrt in die Berge.

Anpassung digitaler Hörgeräte

Nach einer kurzen Begrüßung durch »Akustika«-Geschäftsführer Christof Schönenberger ging es im schönen, aber unterirdischen Kongresssaal des Sorell Hotels Ador in Bern gleich zur Sache mit dem ersten Referat von Hörgeräte-Akustiker – Meister Harald Bonsel (Reinheim) zum Thema »Anpassung digitaler Hörgeräte mit Hilfe multimedialer Systeme«.

Bonsel gliederte seine Ausführungen in
»Gegenwärtige Mess- und Anpassungs-Strategien«,
»Signale und Messgrößen«,
»Anforderungen an ein modernes Messsystem« und
»Der spektrale Ausgleich und neue Messverfahren«.
Beim heutigen Messverfahren stamme die Norm aus den 50er Jahren, doch die Messsignale seien für digitale Systeme unbrauchbar. Weiter seien die Algorithmen nicht überprüfbar und der Klang eines Hörsystems werde messtechnisch nicht erfasst. Heute sei ein möglichst angenehmer Klang wichtig, auch wenn es ab und zu zu Lasten der Diskrimination gehe. Bei den Signalen und Messgrößen seien anstelle des Sinustones komplexe Signale getreten. Entscheidend sei das dynamische Verhalten der AGC´s. Der Klang eines Hörsystems bestimme die Akzeptanz. Weiter schilderte er die Eigenschaften von Sinuston, ICRA-Signal, Sprache (bezüglich Verhaltens des Hörgerätes sei diese ideal), Burst, Chirp, Chirprich und Multi-Delayed Chirprich.
Bei den Mess- und Auswert-Verfahren sei zu beachten, dass das RMS-Verfahren (Root Mean Square) bei Messungen nach IEC 118 vorgeschrieben sei. Nach dem FFT-Verfahren (Fast Fourier Transformation) sei ein komplexes Auswerten des Signals möglich.
Bei der Frage nach dem Signal bestimme die Messaufgabe die Mittel. Der Sinuston eigne sich nur noch zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit. Dagegen seien Chirp, Chirprich und Multi-Delayed Chirp hervorragend geeignet. Burst sei gut, um z.B. Verarbeitungs-Zeiten zu messen, FFT sei stets anzuwenden, wenn es um die Erfassung von komplexen Vorgängen gehe. Bei der Anpassmessung (Zielvorgaben) lohne sich die Frequenzanpassung.
Bei den heutigen Anpassstrategien nannte Harald Bonsel als wesentliche Punkte die Vorgaben der Hörgeräte-Hersteller, bemängelte jedoch, dass nicht alle verfügbaren Daten berücksichtigt, die Otoplastiken kaum einbezogen würden und auf die angegebenen Kurven nicht immer Verlass sei. Unterschiedlich seien sowohl Fittingmodule als auch die Regeln für die multimediale Anpassunterstützung. Die Spannweite der Anpassunterstützung gehe von »lächerlich« bis »effizient«. Die Möglichkeiten würden bei der Anpassung nicht oder zu wenig genutzt. Bonsel ermutigte die Anwesenden zum Ausprobieren, sonst gehe die Kompetenz des Berufsstandes verloren. Diese sei jedoch nötig, denn die Hersteller-Unterstützung drohe zum Wettbewerb der Softwaremodule zu verkommen.

Zu den Anforderungen an ein modernes Messsystem gehörten zeitgemäße Messtechniken und Geräte, der Einsatz von modernen Messsignalen, der Einbezug der dynamischen Eigenschaften der Geräte, die messtechnische Erfassung, der Gerätevergleich und die Verfügbarkeit von audiovisuellen Funktionen. Zudem sollte das Messsystem reproduzierbar sein. Beim Begriff »Sound Design« zählte der Referent verschiedene Möglichkeiten auf, um schließlich zu Aussagen über Qualität und Wohlklang zu gelangen. Der direkte Vergleich von Hörgeräte-Ausgang mit Hörgeräte-Eingang hinke, die Lösung sei der spektrale Ausgleich. Anhand von Sonogrammen würden Übertragungsfehler (Artefakte) eruierbar.
Zusammenfassend hielt Harald Bonsel fest, dass eine neue Norm notwendig wäre und dass mit neuen Signalen in der Messtechnik gute Ergebnisse möglich würden. Ein Fortschritt sei auch mit dem spektralen Ausgleich anzustreben. Die Anpassung und die Messtechnik müssen eine Einheit bilden.

Schubladengeräte & Co.

Das Auditorium fragte sich, welches Rezept Ass. jur. Ralph Warnke, Jurist, Germanist, Politologe und Geschäftsmann aus Wedemark, zum Dauerbrenner-Thema »Vom Geheimnis der Schubladen-Hörgeräte und wie man ihnen begegnet« anzubieten habe.
Der Einstieg erfolgte mit einem Zitat:

50 % aller Hörgeräte liegen in der Schublade und zwar nicht wegen schlechter Anpassung durch den Hörgeräte-Akustiker, sondern weil die Geräte um bis zu 10 Jahre zu spät angeschafft werden. In diesen zehn Jahren sinkt die zentrale Computerleistung stetig ab. Das Hörgerät bedient ein nur noch beschränkt funktionsfähiges zentrales Hörvermögen.

Prof. Dr. Dipl.-Ing. Hasso von Wedel (Köln)

Um die Stufen der sprachlichen Kompetenz darzustellen bezog sich der Referent auf eine Publikation von Prof. Martin Ptok (Hannover) im Hessischen Ärzteblatt 2/2000. Ptok beschreibe darin die »Low-Level – Funktionen«, d.h. das automatische Extrahieren basaler akustischer Merkmale. Dazu gehörten die Frequenzauflösung, die phonetische Ebene und die phonologische, die lexikalisch-semantische sowie die morphologisch-syntaktischen Stufen. Jeder Stufe seien bestimmte Fortschritte zugeordnet. Falls auf einer Stufe Defizite entstünden, habe dies für die nächste negative Folgen, z.B. Lese-/ Rechtschreib-Probleme. Als weitere Studien nannte Warnke »Normen für 7 Low-Level –  Funktionen« (mit 382 Probanden im Alter von 5 bis 12 Jahren in den Modalitäten Sehen, Hören und Motorik) sowie den »auditiven Hirntakt« (100 Probanden im Alter von 20 bis 70 Jahren). Es habe sich gezeigt, dass die Werte mit zunehmendem Alter wieder schlechter würden. Mit gezieltem Training könne dies jedoch vermieden werden. Trainiert werde die Ordnungsschwelle, das Richtungshören, die Tonhöhen-Unterscheidung und das synchrone Finger-Tapping. Zurückkommend zum Titel meinte der Referent, dass bei Erwachsenen mit peripheren Hörstörungen die folgenden Merkmale gegeben seien:

  • der Entschluss zur Hörgeräte-Versorgung wird allzu lange aufgeschoben,
  • die Anpassung erfolgt bis zu 10 Jahre zu spät,
  • Low-Level – Funktionen gehen wachsend verloren, werden durch die Hörgeräte-Versorgung oftmals massiv überfordert und die meisten würden darum ein Low-Level – Training benötigen und bald ein solches von ihrem Hörgeräte-Akustiker erwarten.

Das Trainingsangebot setze sich zusammen aus:
Auditiver Hirntakt,
Richtungshören,
Tonhöhe,
Tonlänge,
Reaktion und
Tonfolge.
Eine Altersbegrenzung für dieses Training gebe es nicht. Am Anfang sollte es täglich erfolgen, später genüge einmal wöchentlich. Nach soviel Theorie folgte eine praktische Übung, Alle Anwesenden hatten die Möglichkeit, ihre (noch) vorhandenen diesbezüglichen Fähigkeiten zu testen.
»Die zentrale Hörfunktion lässt sich optimieren und das Hörgerät kann getragen werden« äußerte sich Ralph Warnke zuversichtlich zum Abschluss der anschaulichen Präsentation. Es sei Hilfe zur Selbsthilfe, zudem sei es leichter, eine ehemalige Fähigkeit wieder zu trainieren. Das Ziel sei die Aufrechterhaltung der Sozialkompetenz. (Weiteres dazu im Internet unter der Adresse www.meditech.de).

Intelligente Anpassalgorithmen

Dr. Bernhard Dannhof (Münster) bezeichnete in seinem Vortrag über »Neue intelligente Anpassalgorithmen« die Algorithmen als eine Folge von Anweisungen. In der Mathematik seien es systematische Rechenverfahren, die nach endlich vielen Schritten ein Ergebnis lieferten. Die Informatik sehe die Algorithmen als Folge von Anweisungen, die eine eindeutige Beschreibung von Arbeitsschritten zur Lösung eines Problems darstellten. Unser Problem sei das schlechte Hören. Die Lösung sei eine gute Hörversorgung mit einem digitalen Hörsystem, das seinen Träger gutes Sprachverstehen und guten Hörkomfort sichere.

Im Prinzip gehe es um 2 Strategien zur Verbesserung des Sprachverstehens, nämlich die Sprache hervorzuheben und die Nichtsprache zu beseitigen. Das Letztere verglich Dr. Dannhof mit der Kunst des Bildhauers, der Alles von einem Steinblock entferne um zuletzt nur noch seine Skulptur, z.B. einen Löwen zu haben.

Durch die Schädigung der Haarsinneszellen des Innenohres gingen die Sensivität und die Kompression verloren. Dagegen würden Verstärkung und Kompression eingesetzt. Die Verstärkungs- und Kompressions-Systeme sollen die individuell gerade richtige Menge an Verstärkung für ein entsprechendes Signal liefern. Weiter sei es heute möglich, zusätzliche Informationen über die Unbehaglichkeits-Schwelle, das Alter und die Hörerfahrung des Hörgeräteträger:in in die Berechnung einzubeziehen. Damit könne eine Kompensation des Hörverlustes und des Recruitments in den meisten Fällen erreicht werden. Die Mehr-Mikrofon – Technologie verbessere den Signal-Rausch – Abstand (SNR) und damit das Sprachverstehen. Zusätzlich erfolge die Kombination mit einer »dynamischen Direktionalität« und einem »aktiven Mikrofonabgleich«.

Die Störgeräusch-Unterdrückung sei richtungsunabhängig und beeinträchtige den Klang der Sprache nicht. Die Tendenz gehe heute Richtung Hörkomfort. Durch die Verminderung der lästigen Störgeräusche könne man sich leichter und länger auf die eigentliche Kommunikation konzentrieren. Die spektrale Kontrastverschärfung (SE) basiere im Ansatz auf der Fähigkeit des Hörsystems, das Sprachmuster zu erkennen und auszuwerten. Leider dürften nicht alle einen Nutzen erwarten, die Forschung stehe erst am Anfang. Bei der Expansion leiser Eingangspegel handle es sich um eine umgekehrte Strategie zur Dynamikbereich-Kompression. Damit könnten für die Hörgeschädigten nicht hörbare Sprachanteile ab ca. 45 dB hörbar gemacht werden. In Kombination mit der Störschall-Unterdrückung sei eine Absenkung des Mikrofonrauschens um ca. 10 dB möglich. Bei der digitalen Rückkopplungs-Unterdrückung handle es sich um einen der rechenaufwändigsten Prozesse. Zu den Fortschritten zählten die größeren Möglichkeiten bei der offenen Versorgung, der hohe Hörkomfort sowie eine gute Spontanakzeptanz.

Abschließend bezeichnete Dr. Dannhof die offenen Anpassungen als nächsten Schritt. Gemäß den Ergebnissen von Studien könnten neben den leichten auch mittlere und starke Hörverluste so versorgt werden. Dank den digitalen Hörgeräten habe es in den letzten 10 Jahren wesentliche Verbesserungen gegeben.

Probleme – hörbar und erlebbar

Mit dem Thema »Probleme – hörbar und erlebbar gemacht« schloss Dipl.-Ing. Jens Ulrich (Neu-Isenburg) den Reigen der deutschen Referenten.
Auf die Frage nach den Wünschen der Kunden formulierte er diese gleich selbst. Dazu gehörten gutes Sprachverstehen in Ruhe und im Störgeräusch sowie das Hören von Musik. Der Wunsch sei ein optimales Verhalten der Hörgeräte in unterschiedlichen Hörsituationen. Um die Kund:innen zufrieden zu stellen, brauche es darum die multimediale Anpassung. Damit sei eine Kombination verschiedener Medien – in erster Linie Töne, Bilder und andere optische Reize, z.B. Filme – gemeint. Beim heutigen Anpassverfahren drängten sich Anpassungen auf. Doch welche? Es bestehe kein einheitliches Verfahren, die Zielkonstruktionen seien firmenabhängig und die Software bestimme die Anpassung. Die Otoplastik werde vernachlässigt, Vergleiche seien kaum durchführbar. Im Vordergrund stehe die Simulation, der Hörakustiker werde entbehrlich. Jens Ulrich warnt davor, nur Fittingmodule zu verwenden, da diesen manchmal der Bezug zur Realität fehle. Ein wichtiger Maßstab sei der Höreindruck der hörgeschädigten Person. Wichtig sei die Nutzung aller vorhandenen Daten zur Erreichung des Diskriminations-Optimums und der Dynamisierung des Hörens. Es sei in allen Hörsituationen das Optimum herauszuholen.
Beim heutigen Stand der Gerätetechnik verfügten die Geräte über viele Kanäle, böten mehrere Programme, hätten zahlreiche Regelsysteme und es gebe viele Verfahren zur Vermeidung der Rückkopplung. Weiter stünden Mikrofonanlagen mit Beamformung, Signalverarbeitung im Zeit- oder Frequenz-Bereich sowie unterschiedliche Algorithmen zur Störschall-Minimierung zur Verfügung. Der Gerätevergleich sei wegen unterschiedlicher Zielvorgaben schwer und die Normen zur Messung von Hörsystemen seien veraltet. Die Vergleiche würden sich oft auf das Empfinden der Kunden und Kundinnen reduzieren. Zu den Forderungen an ein modernes zählt Jens Ulrich:

  • Orientierung am aktuellen Stand der Hörgerätetechnik,
  • Herstellerneutralität,
  • Gerätevergleiche,
  • Beachtung der dynamischen Eigenschaften von Ohr und Gerät,
  • Optimierung des Sprachverständnisses und des Klanges,
  • Berücksichtigung der audiovisuellen Hörsituation (nach Prof. Hugo Fastl).

Das Verfahren müsse messtechnisch überprüfbar und einfach in der Durchführung sein. Das dynamische Anpassverfahren erfolge in 4 abgestimmten Schritten. Die herkömmliche Audiometrie sei integriert, das Verfahren könne individuell gestaltet werden und führe zu einer raschen Erkennung des Nutzens durch den Kunden. Es sei bei allen Hörsystemen anwendbar. Die Schritte seien
die Zielkonstruktion,
das Sprachmaterial,
die Situations-Audiometrie und
der spektrale Ausgleich. Zu vermeiden sei, dass es durch Datenreduktionen zu einer verminderten Sprachverständlichkeit komme. Zum Schluss appellierte Jens Ulrich an die anwesenden Fachleute, die modernen Methoden einzusetzen und Kompetenz zurückzugewinnen.

Implantierbare Hörgeräte

Die ideale Anpassung könnte auch ein implantiertes Hörgerät sein. Prof. Dr. med. Daniel F. à Wengen (Binningen) merkte gleich zu Beginn seines Referates über »Implantierbare Hörgeräte: heutiger Stand« an, dass das implantierbare Hörgerät keine Konkurrenz zum herkömmlichen Hörgerät darstelle. Eine Indikation könne gegeben sein bei Schallleitungs-Störungen jeglicher Art, bei einseitiger Gehörlosigkeit oder nach einem Schädel-Hirn – Trauma. Auch kosmetische Aspekte könnten eine Rolle spielen. Bei CROS- Versorgungen habe das BAHA-System zu erstaunlichen Resultaten geführt. Es sei ein ausgereiftes System, Patient:innen seien damit sehr zufrieden. Er warb weiter mit der hohen Akzeptanz, dieses System sei günstiger für die Patienten und bringe weniger Aufwand für den Akustiker. Zum Einsatz kämen implantierbare Hörsysteme bei Problemen mit akustischen Hörgeräten, z.B. Okklusionseffekte, Gehörgangsinfekte, akustischem Feedback, Hören im Lärm und Resonanzen beim Singen.

Weiter stellte Prof. à Wengen die geschichtliche Entwicklung und die vorhandenen Systeme vor. Die Dauer der Operation betrage 1 – 2 Stunden und sei bisher bei Personen im Alter von 40 bis 80 Jahren vorgenommen worden. Die Kosten teilten sich die Krankenkassen (Behandlung und Operation) und – in der Schweiz – die AHV/IV (Gerät). Die Tragezeit werde auf 20 bis 30 Jahre geschätzt. Weltweit gebe es heute ca. 1’200 Patienten, davon 55 in der Schweiz. Weitere Intormationen: www.swissear.ch

Autor: Werner Bütikofer

 

 

Interview mit der Schauspielerin Andrea Spatzek (To be Insider in 7 Minute n)

Zum Start des Wettbewerbs »Hör mal – Mal mal!«

Andrea Spatzek ist österreichische Schauspielerin mit wandlungsfähigem Repertoire. Den meisten unserer Leser wird sie als Dauerbrenner und charmante »Zuckerbäckerin« (O-Ton Harry Rowohlt) Gabi Zenker in der Soap Opera »Lindenstraße« bekannt sein – Red.

Hörakustik: Frau Spatzek, Sie nehmen als Jury-Mitglied am Malwettbewerb »Hör mal – mal mal« des Forums Besser Hören teil. Worum geht es dabei?

Andrea Spatzek: Der Malwettbewerb ruft Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dazu auf zu malen, was sie hören – zum Beispiel auf dem Spielplatz oder in der Schule. Dadurch sollen sie sich mit dem Hören auseinandersetzen und natürlich lernen, wie wichtig ein funktionierendes Gehör ist. Eine spannende Sache!

Hörakustik: Woran denken Sie spontan bei dem Begriff »Hören«?

Andrea Spatzek: An Musik und Kinderlachen.

Hörakustik: In der »Lindenstraße« hat die von Ihnen gespielte Gabi Zenker kürzlich durch einen Unfall ihr Gehör verloren. Wie haben Sie sich auf diese Rolle vorbereitet?

Andrea Spatzek: Ich habe am Volkstheater Wien schon einmal eine Gehörlose gespielt. Daher ist mir das Metier nicht neu. Auch habe ich mich mehrmals mit einem Ertaubten getroffen und viele Fragen zum täglichen Umgang mit dieser Behinderung erörtert. Und außerdem habe ich eine große Hilfe in unserem Gehörlosen-Coach gefunden.

Hörakustik: Hat sich Ihre Einstellung zum Hören durch die Auseinandersetzung mit dem Thema verändert?

Andrea Spatzek: Natürlich schätzt man die Gabe, hören zu können, mehr, wenn man sich bewusst in diese Lage versetzt, bestimmte Dinge nicht mehr hören zu können. Für gewöhnlich schätzt man ja Dinge erst, wenn man sie verloren hat. Und so ist es auch mit dem Gehör. Eigentlich müssten wir uns dieser Gabe mehr bewusst sein.

Hörakustik: Sie sind seit der 1. Folge der »Lindenstraße« 1985 dabei. Was reizt Sie auch nach so vielen Jahren noch an Ihrer Rolle?

Andrea Spatzek: Die Figur der Gabi ändert sich, wie auch ich mich verändere. Sie ist nicht vergleichbar mit einer Rolle in einem Theaterstück, das man jahrelang en suite spielt. Da bleibt die Rolle ja gleich. Bei der »Lindenstraße« passiert dagegen immer etwas Neues.

Hörakustik: Wie viel Andrea Spatzek steckt in Gabi Zenker?

Andrea Spatzek: Würde die Gabi von jemand anderem gespielt werden, wäre die Figur ganz anders, als sie jetzt zu sehen ist.

Hörakustik: Kommt es vor, dass Sie sich in Ihrem Privatleben in bestimmten Situationen wie Gabi Zenker verhalten?

Andrea Spatzek: Nein, aber ich lasse Gabi manchmal so agieren, wie Andrea agieren würde.

Hörakustik: War die Schauspielerei Ihr Traumberuf?

Andrea Spatzek: Ja, eigentlich schon immer. Natürlich gab es da auch noch den Wunsch, Lehrerin oder Stewardess zu werden, aber zur Schauspielerei fühlte ich mich schon seit der Schulzeit hingezogen.

Hörakustik: Neben der »Lindenstraße« spielen Sie noch Theater und sind Mutter eines 9-jährigen Jungen. Wie bekommen Sie alles unter einen Hut?

Andrea Spatzek: Dank der »Lindenstraße« habe ich beides gut unter einen Hut bringen können. Während des Drehs war immer ein Kindermädchen da, das auf Alexander aufpasste. Im Grunde ist das eigentlich alles eine Frage der Organisation.

Hörakustik: Frau Spatzek, wir danken Ihnen für dieses Gespräch und wünschen für Ihre künstlerische wie private Zukunft alles Gute!

Autorin: Birgit Doeubler

Übrigens, Teilnahmekarten mit den Ausschreibungs-Bedingungen können Hörakustiker kostenlos bestellen beim Forum Besser Hören, Spadenteich 1, D-20099 Hamburg, Telefon +49 (0) 40-28 40 13 50, eMail: info@forumbesserhoeren.de

 

 

Hören wie ein Schwerhöriger (To be Insider in 2 Minute n)

Eine interaktive Medienstation rund ums Hören präsentiert das Oldenburger HörTech Kompetenzzentrum für Hörgeräte-Systemtechnik seit dem 9. Mai 2004 bis zum 30. April 2005 im Rahmen der Sonderausstellung »Leben mit Ersatzteilen« im Deutschen Museum in München. An der Medienstation, deren Software das Kompetenzzentrum in Kooperation mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und dem Hörzentrum Oldenburg entwickelte, können die Ausstellungs-Besucher ihr Gehör mittels renommierter audiologischer Messverfahren selbst testen. Und sie können erleben, wie ein Schwerhöriger hört.
Die Medienstation »Sprachhörtest und Schwerhörigkeits-Simulation« ist ein Highlight der Sonderschau. »Die Besucher der Ausstellung können ihr Hörvermögen im Störgeräusch einem Test unterziehen und sie können erleben, wie es ist, wenn man schlecht hört«, so Prof. Birger Kollmeier: »Wir sehen die Medienstation als einen Teil unserer Aufklärungsarbeit in Sachen gutes Hören und Hör-Bewusstsein.«

Autor: zg