Ein Düsseldorfer bei SK Kölsch (To be Insider in 3 Minute n)

Am 15. Mai 2003 hatte Kollege Mirko Brodbeck eine Komparsenrolle in der TV-Serie »SK Kölsch« ersteigert. Der Erlös von 1’320 € kam der Initiative »Tschernobyl-Kinder e.V.« zugute.
Die Suche nach einer geeigneten Rolle für den frischgebackenen Statisten sollte sich schwierig gestalten. Eine Leiche spielen? Oder wortlos durch die Szene laufen? Diese beiden Alternativen stellten keine echte Herausforderung dar, doch der flexible Co-Regisseur schrieb kurzerhand eine Rolle mit Sprechtext(!) für Mirko ins Drehbuch hinein – der damit auf Anhieb zum Kleindarsteller avancierte.
Gedreht wurde am 2. Februar 2004 von 9 bis 19 Uhr. Mirko Brodbeck: »Ich spielte einen Beamten der Spurensicherung, der die Eingangstür auf Einbruchspuren untersucht und sich mit dem Kriminal-Hauptkommissar Jupp Schatz unterhält. Anschließend bekam ich noch Gelegenheit, in einer anderen Szene Akten als Beweismaterial sicherzustellen. Die Schauspieler Dirk Martens und Uwe Fellensiek waren sehr nett. Ich hatte die Gelegenheit, mich ein wenig mit ihnen zu unterhalten. Der Regisseur und das komplette Filmteam waren sehr freundlich und hilfsbereit. Was mich am meisten überrascht hat, war die Tatsache, dass jede Szene aus allen Himmelsrichtungen gedreht wurde und sich so alles zigmal wiederholte.«
Gesendet wurde die Folge »Der letzte Hippie« übrigens am 10. Mai diesen Jahres. Mirko Brodbeck machte darin eine sehr gute Figur.

Quelle: red

 

 

Gesundheitsratgeber vom Feinsten (To be Insider in 2 Minute n)

Dr. med. Franziska Rubin / Dipl.-Psych. Karin Schutt: »Hauptsache gesund«. Rowohlt Verlag und Verlag im Kilian, 2004, 256 Seiten, zahlreiche Abbildungen, kartoniert, Preis 14.90 €, ISBN 3-499-61930-X.

Das Gesundheitsmagazin »Hauptsache Gesundheit« fesselt donnerstags um 21 Uhr durchschnittlich 1.3 Millionen MDR-Zuschauer vor dem Fernseher. Und das seit 1998 – mit der ebenso attraktiven wie eloquenten Dr. med. Franziska Rubin als Moderatorin. Nun hat sie zusammen mit der Psychologin und Pädagogin Karin Schutt einen der besten Gesundheitsratgeber geschrieben, der derzeit auf dem Markt sein dürfte. Übersichtlich, klar strukturiert, laienverständlich, anschaulich, ästhetisch illustriert und gut in der Hand zu haben. Man kann dieses Buch von Anfang bis zum Ende durchlesen, aber sich auch die in sich geschlossenen Kapitel einzeln vornehmen, je nach Bedarf. Als praktisches Nachschlagewerk sollte das Werk in keinem Haushalt fehlen, und wer mal Geschenkprobleme hat, bekommt hier für knappe 15 € die Lösung überhaupt.
Von Allergien und Alterskrankheiten über Schwerhörigkeit und Sehprobleme bis zu Stoffwechselstörungen und chronischen Schmerzen werden Anzeichen der Krankheit, Diagnoseschritte und Therapiemöglichkeiten (sowohl der Schul- als auch der alternativen Medizin), Tipps zum Vorbeugen und Expertenratschläge vermittelt. So ganz nebenbei ist auch einiges über die Geschichte von Krankheiten und Heilungsmethoden zu erfahren – und als Extrageschenk gibt’s etliche Rezepte des Sternekochs Detlev Schlegel (Restaurant »Stadtpfeiffer« im Gewandhaus zu Leipzig) zum Nachkochen, die nicht nur gesund, sondern vor allem lecker klingen.

Wärmstens zu empfehlen!

Autor: Christina Osterwald

 

 

Betagtes junges Unternehmen aus Kopenhagen (To be Insider in 12 Minute n)

Reverenz zum 100-jährigen Jubiläum

Vom Wein zum Hörgerät…

Als der dänische Weingroßhändler Hans Jørgen Frederik Demant sich 1902 Gedanken machte, wie er seiner schwerhörigen Ehefrau in ihren großen psychischen Nöten helfen könnte, fuhr er nach London und erlebte bei den Krönungsfestlichkeiten, wie sich die Prinzessin Alexandra von Dänemark vermittels einer elektrischen Hörhilfe mit der hochadligen Verwandtschaft kommunizierte. Der Eindruck muss ihm mächtig imponiert haben, denn schon 2 Jahre später erwarb er Hörgeräte des amerikanischen Herstellers Acousticon, gab den Weinhandel auf und gründete ein Unternehmen, das die nutzvollen Apparate einführte und in Dänemark verkaufte. Man schrieb das Jahr 1904 und mit American-Danish – Oticon war die 1. »Hörmittel«-Firma des Kontinents geboren.
Nach dem Tod des Vaters (1910) übernahm William Demant die Firma, gründete Niederlassungen, erwarb Konzessionen bei den skandinavischen Nachbarn Schweden und Norwegen, eröffnete (1939) eine eigene Produktion. Woher der Name »Oticon« stammt, ist nicht überliefert, interessante Spekulationen hierzu finden sich in Rainer Hüls› Kompendium »Die Geschichte der Hörakustik«. William und seine Frau Ida Emilie ließen sich vom humanistischen Ansatz des Vaters leiten und gründeten 1957 mit der Oticon Hearing Foundation™ eine Stiftung, die sich sowohl die Kinderversorgung als auch die Aufklärung der Öffentlichkeit über Hörprobleme zum Ziel gesetzt hat.

…und zum Jetzt und Heute

Inzwischen ist Oticon – auch infolge eines ungewöhnlichen Personalkonzepts und kontinuierlicher Entwicklungsarbeit (u.a. in einem wunderschön gelegenen, zum Denken und zur Kreativität verführenden Eriksholm Research Centre / Dänemark) – zu einem der weltweit erfolgreichsten Hörsystem-Hersteller avanciert; wir müssen bei unserem Leserkreis die zahlreichen Novitäten nicht rekapitulieren, die das Haus auf den Markt gebracht hat.

Nun also steht mit dem Jahr 2004 das hundertjährige Jubiläum ins Haus, das die deutsche Niederlassung der Firma, die Oticon GmbH in Hamburg, angemessen mit Kunden und Freunden am 24./25. April in der Freien und Hansestadt feierte.

Empfang mit frisch geputzten Schuhen

Das mit der Betreuung der Gäste beauftragte »Ensemble Finesse« hatte sich so einiges für den eröffnenden Steh-Empfang der ca. 350 Gäste einfallen lassen – wozu unbedingt die charmante Shubi gehörte, die sich, im Kostüme der Schuhputzerin, zur allgemeinen Erheiterung mal eben im Kreis der Gäste nützlich machte, während ihre Kollegen in Livree u.ä. Bärlauch-Süppchen und Lachshäppchen reichten.
Im Saal des Dorint-Hotel wurde es dann ernsthafter, als Torben Lindø, in Personalunion Geschäftsführer der Firma in Frankreich und in Deutschland sowie Vertriebsleiter für Europa (und im Übrigen seit 12 Jahren bei Oticon), das Wort ergriff, um seine Gäste zu begrüßen und auf das Jubiläum einzugehen (wir zitieren auszugsweise):

…Es ist zu spüren, dass Oticon nicht ein konventionelles Unternehmen ist, sondern von einer eigenen Philosophie lebt: Auch wenn die Anforderungen an Produktivität und Rentabilität, Marktanteile usw. hoch sind, stehen die Menschen im Mittelpunkt. Wir nennen das ›People First‹.
Es besteht aus einem Minimum an Controlling, einem Minimum an Administration und viel Mitspracherecht auf allen Ebenen. Es herrscht Verständnis dafür, dass jeder an seinem Platz wichtig ist und deshalb wahrgenommen wird. Bei uns herrscht ein informeller Ton, aber eine professionelle Einstellung…

Als Ehrengast war der in Hamburg ansässige Kgl. Dänische Generalkonsul Niels Høyer der nächste Redner und nicht wenig stolz auf sein Land und die 100-jährige Weltfirma:

Wir leben heute in einer unbeständigen Welt, in der sich die Dinge immer schneller ändern. Daher erlebt man es nicht alle Tage, dass eine Firma 100 Jahre alt wird. Wenn dies aber der Fall ist, zeugt es von Innovationskraft und der Fähigkeit, sich den ständig wandelnden Marktbedingungen anzupassen, sowie, dass man gleichzeitig in der Lage ist, das Wissen und die Erfahrungen, die man innerhalb der Organisation gesammelt hat, konstruktiv weiter aufzubauen.
Dass es sich in diesem Fall um eine dänische Firma handelt, macht mich natürlich besonders froh. (…) Die Tradition Dänemarks innerhalb der Mikroelektronik ist groß. Hier haben sich dänische Firmen auch auf internationaler Ebene behaupten können. Um ehrlich zu sein, es erscheint schon recht ungewöhnlich, dass ausgerechnet dänische Firmen auf diesem Gebiet ein Drittel des Weltmarkes – wie im Fall der Hörgeräte – beherrschen.
Mit mehr als 2’000 Mitarbeitern »worldwide« ist die Firma Oticon für dänische Verhältnisse ein großes Unternehmen, aber der Gerechtigkeit halber muss gesagt werden, dass es, international gesehen, eher als mittelgroß anzusehen ist. Freilich, in ihrer Branche ist die Firma Oticon eine Weltfirma, die Jahr für Jahr Fortschritte und gute Ergebnisse zeigt und im Jahre 2003 als »Company of the Year« in Europa gekürt wurde.
In Dänemark wurde Oticon als jenes Unternehmen bekannt, welches die Bürokratie abschaffte, als die Firma, welche die traditionelle Abteilungsstruktur durch eine dynamische Projekt-Organisation ablöste und gleichzeitig damit den menschlichen Aspekten den Vorrang gab, aber gleichzeitig ihre Konkurrenzfähigkeit bewahrt hat. Ich bin mir daher sicher, dass Oticon noch viele runde Geburtstage vor sich haben wird. (…)
Als dänischer Generalkonsul in Hamburg erlebe ich jeden Tag die enge Zusammenarbeit auf allen Gebieten zwischen unseren beiden Ländern. Deutschland ist ja mit Abstand der größte Handelspartner Dänemarks: Fast 20 % des gesamten dänischen Exports geht nach Deutschland. Dass Oticon eine hervortretende Platzierung auf dem deutschen Markt hat, beweist der hier versammelte Kreis liebenswürdiger Kunden und Freunde. (…)

Im Anschluss gab es einen kurzen filmischen Abriss der Geschichte des Hauses – ein Streifen, der ausgezeichnet und historisch fesselnd gemacht war.

Ja, und dann – wir wissen es, Dänen sind geschäftstüchtige Leute – stellten Stefan Schmidt, Dipl.-Ing. Horst Warncke und Kornelia Schneider erst einmal die (europäische) Novität des Hauses vor, das erste Hörsystem »mit künstlicher Intelligenz« namens »Syncro«. Doch über die stupenden Möglichkeiten dieses Gerätes zu berichten, nehmen wir an anderer Stelle Gelegenheit.

Fete bei den »Pfeffersäcken«

Am Abend gab es dann, so man in dem fast ein ganzes Stadtviertel einnehmenden Riesengebäude der Historischen Börse HamburgHamburgs Pfeffersäcke hatten sich einen gehörigen Protz-Palast als Symbol ihrer Solvenz einfallen lassen – den richtigen Eingang fand, eine Jubiläumsfeier mit feiner Atzung (»Festliche Kleidung erbeten«), einer gehör-animierenden Band und dem Vernehmen nach kommunikativem Tanz in die Nacht…

Wer schließlich des Feierns gar nicht müde wurde (und sich auch vor den massiven Absperrungen für den traditionellen Alsterlauf Hamburg nicht fürchtete), konnte am nächsten Morgen noch im kollegialen Kreis einen Brunch im Alsterpavillon genießen (der Berichterstatter bedauerte ein bisschen, dass das ursprüngliche Treffen auf dem sonntäglichen Altonaer Fischmarkt zu den Klängen der ausgezeichneten Oma-Körner – Band unter Mitwirkung renommierter Oticon-Mitarbeiter entfiel). Aber im Gleichklang mit der Gästeschar sollte man »Ad multos annos« wünschen dürfen!

Autorin: Christina Osterwald

 

 

 

Würdigung für ehrenamtliche Tätigkeit (To be Insider in 12 Minute n)

»Ehrt Eure deutschen Meister…«

Ohne Ehrenamt erfriert unsere Gesellschaft.

Johannes Rau,
Bundestags-Präsident a. D.

Das bemerkte Johannes Rau bereits im Jahre 2001 im Rahmen einer Festrede. Tatsächlich arbeiten, so zeigt es die Statistik, rund 20 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland in Ehrenämtern. Auch in den Gewerken des deutschen Handwerks würde es ohne dieses unentgeltliche Engagement schlecht bestellt sein.

Die Handwerkskammer Rheinhessen würdigte am 27. Mai 2004 15 ehrenamtlich arbeitende Persönlichkeiten in den Meisterprüfungs-Gremien im Rahmen einer Feierstunde mit der Verleihung der Goldenen Anstecknadel, einem Präsent oder einer Kammermünze. Bei dieser Gelegenheit wurden zugleich ausscheidende Persönlichkeiten verabschiedet und die neuen Kommissionsmitglieder eingeführt, die auf 5 Jahre von der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion in Trier bestellt wurden.

»Dienstbare« Geister in der Hörgeräte-Akustik

Die Akustiker-Branche ist nicht nur äußerst umtriebig; auch hier ist ein hohes ehrenamtliches Engagement in den Gesellen- und Meisterprüfungs- Ausschüssen zu verzeichnen. An erster Stelle zu nennen ist Herbert Bonsel (u.a. langfristig Koordinator des Ausbildungswesens für die Bundesinnung, im Planungs- und Koordinierungs-Ausschuss der Akademie aktiv, mitverantwortlich für die erste eigenständige Ausbildungs-Literatur des Berufstandes, die berühmte »Rote Mappe« etc. etc. – Red.), der durch sein 30-jähriges Mitwirken in den Meisterprüfungs-Ausschüssen mit einer Goldenen Anstecknadel ausgezeichnet und verabschiedet werden sollte. Leider war der langjährige Vorsitzende des Meisterprüfungs-Ausschusses zum Termin der Veranstaltung verhindert, aber – daran ließ Assessor Wiese von der Handwerkskammer Rheinhessen keinen Zweifel – man würde die Ehrung auf jeden Fall nachholen.

Die Nachfolge Bonsels tritt Kollege Karlveit Schmitt-Lieb an. Das Vergnügen, mit ihm bekannt zu werden, hatte die Chronistin schon vor Beginn der eigentlichen Feierstunde. Bei dieser Gelegenheit gab Schmitt-Lieb denn auch ein wenig »Butter bei die Fische«. Es war dabei zu erfahren, dass es sich beim Mainzer Meisterprüfungs-Ausschuss um den ältesten Prüfungs-Ausschuss der Branche handelt und dass dieser zuständig ist für Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig Holstein. In sein Aufgabengebiet fällt damit natürlich auch die Akademie in Lübeck.

Karlveit Schmitt-Lieb blickt nicht ohne eine gewisse Wehmut auf die Zusammenarbeit mit Herbert Bonsel zurück. »Er hat außerordentliche Impulse für die Branche gesetzt und vieles bewegt, dieses profunde Fachwissen werden wir keineswegs brach liegen lassen«, würdigte Schmitt-Lieb den geschätzten Kollegen. Bonsel wird als Ehrenvorsitzender des Ausschusses nach wie vor beratend zur Verfügung stehen. Ehrenamtliches Engagement scheint im Hause Bonsel in der Familie zu liegen – sein Sohn Harald wird künftig für seinen Vater im Prüfungswesen nachrücken.
Doch mit der Ehrung und dem Ausscheiden Bonsels und der Nachfolge Schmitt-Liebs ist es nicht genug der Veränderungen: So übernimmt die Nachfolge im Vorsitz des Meisterprüfungs-Ausschusses Christa Köttgen von Professor Dr. Peter Plath. Schmitt-Liebs Kommentar dazu: »Außer den Gesichtern ändert sich nichts, das heißt, wir werden uns nach wie vor für unsere Sache einsetzen.« Die Stellvertreterin für Schmitt-Lieb wird Esther Kruse aus Rothenhausen, Stellvertreter für Christa Köttgen ist Burkhard Stropahl aus Wedel. »Sie sehen also, die Gleichberechtigung haben wir voll gepflegt.«

Der Vollständigkeit halber sollen auch nicht diejenigen vergessen werden, die neben Herbert Bonsel und Karlveit Schmitt-Lieb von der Handwerkskammer geehrt wurden: Für ihre ehrenamtliche Mitarbeit seit mindestens 20 Jahren erhalten auch Christa Köttgen, Hartwig R. Buß aus Kiel und Henning Bruckhoff aus Hannover die Goldene Nadel der HWK und Burkhard Stropahl wird mit der Kammermünze geehrt. Sie alle werden diese Aufmerksamkeit der Handwerkskammer während der nächsten Prüfung vom 15. bis 18. Juli in Empfang nehmen dürfen. Wir gratulieren den also Geehrten herzlich und schließen uns den Glückwünschen der Branche an.

Respekt und Appell

Die Laudatio auf die Geehrten hielt Karl Josef Wirges, Präsident der Handwerkskammer Rheinhessen. Er verwies auf eine der letzten Reden des scheidenden Bundespräsidenten Johannes Rau, die den Mangel an Vertrauen und Verantwortung in Deutschland thematisierte, damit einhergehend die Verdrossenheit, die das Handeln auf nahezu allen gesellschaftlichen Ebenen lähmt. Auch in den Innungen, Kreis-Handwerkerschaften, sowie in der Kammer werde es immer schwieriger, junge Handwerker:innen für ein Ehrenamt zu begeistern.
Doch schon Theodor Heuss habe gewusst:

Demokratie lebt vom Ehrenamt.

Theodor Heuss †
Bundespräsident

Was durch die Preisträger an geleisteter Arbeitszeit zusammenkomme, sei mit Geld nicht aufzuwiegen. Ganz zu schweigen vom Sach- und Fachverstand, der die Belange des Handwerks praxisnah und bedarfsgerecht zu vertreten verstehe.

Die Meisterprüfungs-Zahlen seien rückläufig. Vor dem gegenwärtigen politischen Hintergrund, und um diesem Missstand, entgegenzuwirken, entstand die bundesweite Meister – Image-Kampagne.
Mit dem Hinweis, dass ein Ehrenamt kein Amt auf Lebenszeit ist, es sich immer wieder selbst verjüngen muss, weil eine frühzeitige Einbindung in ein Ehrenamt wichtig wäre, gebietet es die Sache, den Stab von Zeit zu Zeit weiterzugeben und eine Zäsur vorzunehmen – auch wenn dies manchem sicher schwer falle.

Und während auf dem Weg zum lukullischen Genuss Geehrte und Nicht-Geehrte noch emsig durcheinanderwuselten, viele Hände geschüttelt, der eine oder andere gar beherzt umarmt wurde, bahnten sich zwei durchaus bekannte Herrschaften ihren Weg zu Karlveit Schmitt-Lieb: BIOM Marianne Frickel und Stephan Jakob Baschab. Sie ließen es sich nicht nehmen, ihm ihre Aufwartung zu machen und herzlich zur Ehrung zu gratulieren. Man hatte sich, so verlautete es vertraulich, schon am Nachmittag gesehen und einige fruchtbare Gespräche geführt. Und fanden sich nun in bester Stimmung »honoris causa« wieder.

Autor: Claudia Pukat

 

 

Meisterprüfung im Handwerk (To be Insider in 30 Minute n)

Novelle zur Handwerksordnung – Meisterbrief als persönlicher Qualifizierungsnachweis

Die novellierte Handwerksordnung (HwO) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Sie strukturiert unter anderem die Anlagen A und B der HwO neu. In der Anlage A verbleiben die 41 Handwerke, für die der Meisterbrief Voraussetzung zur Existenzgründung ist (zulassungspflichtige Handwerke, Ausnahme Altgesellenregelung). Die Anlage B unterscheidet zwischen 53 zulassungsfreien Handwerken, die den Meisterbrief nicht mehr zwingend für die Selbstständigkeit voraussetzen (Abschnitt 1), und 57 handwerksähnlichen Gewerben (Abschnitt 2).

Der Meisterbrief kann zukünftig nicht nur in den Berufen mit Meisterpflicht erworben werden, sondern auch in den zulassungsfreien Handwerken und den handwerksähnlichen Gewerben, sofern für sie eine Ausbildungs- und eine Meisterprüfungs-Ordnung erlassen ist. Das trifft zunächst für alle Handwerke zu, die von der Anlage A in die Anlage B1 übergeführt wurden, ebenso für handwerksähnliche Gewerbe, für die Ausbildungs-Ordnungen bereits erlassen wurden. Gesellen können mithin in allen zulassungsfreien Handwerksgewerben freiwillig die Meisterprüfung ablegen (fakultatives Qualitätssiegel).

Die Handwerks-Organisationen und -Betriebe starteten bereits 2003 bundesweit eine Kampagne für den Meisterbrief unter dem Motto »Meister wissen wie’s geht«, um die Meisterprüfung Wirtschafts- und Gesellschafts-politisch aufzuwerten, den »Qualitätsanspruch des Meisterbriefs mit Nachdruck zu vertreten« und Meisterbetriebe deutlicher von nichtmeisterlichen Wettbewerbern abzugrenzen.

In der aktualisierten Handwerks-Ordnung regelt der 3. Teil die Meisterprüfung. Hier sind es die §§ 45 bis 51 (Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk) und die §§ 51a bis 51b (Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe:
In den folgenden Ausführungen sind in erster Linie die Neuregelungen für die Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk dargestellt. Die Neuregelungen für ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe finden sich in den einzelnen Abschnitten des § 51a HwO: Meisterprüfungs-Berufsbild B (Abs. 2), Prüfungsziel und Prüfungsteile (Abs. 3), Abnahme der Meisterprüfung (Abs. 4) und Zulassung (Abs. 5). Im Einzelfall wird auf sie verwiesen. Im Wesentlichen entsprechen die Struktur und die Prüfungsanforderungen den Meisterprüfungen für die zulassungspflichtigen Handwerke.

Meisterprüfung – erfolgreichstes Instrument der Aufstiegsqualifizierung

Trotz einer in den letzten Jahren rückläufigen Tendenz spiegelt die große Zahl der Teilnehmer an Meisterprüfungen im Handwerk die hohe Bereitschaft zur Aufstiegsfortbildung im gewerblich-technischen Sektor, fraglos auch die Attraktivität einer Prüfung, in der viele bildungswillige. Nachwuchskräfte ein erstrebenswertes berufliches Ziel sehen.

Die Meisterprüfung ist nach wie vor die attraktivste Aufstiegsfortbildung im Handwerk, »die bedeutendste Prüfung der Wirtschaft zur Fortbildung zukünftiger Unternehmer und Führungskräfte«.

Während 1980 in den alten Bundesländern und Berlin 27’585 Teilnehmer die Meisterprüfung bestanden, stieg ihre Zahl 1990 auf 38’679, in Gesamtdeutschland 1991 auf 45’644. Im Jahr 2003 legten 26’509 Meisterschüler die Prüfung erfolgreich ab. Unter ihnen waren 4’679 Bewerber (17.7 %) aus den neuen Bundesländern.

Aufschlussreich ist zudem die Entwicklung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der bestandenen Prüfungen, der sich von 9.4 % (1980) auf 10.7 % (1990) erhöhte. 2000 betrug die Frauenquote bundesweit 13.6 %, 2003 schon 15.5 %
(Weitere Angaben erhalten Sie auf den Internetseiten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks unter www.zdh.de/Daten-und-Fakten/Statistikdatenbank/Bereich-Bildung/Hoehere-Berufsbildung/Meister-im-Handwerk).

Gründe, die Meisterprüfung abzulegen

Derzeit verbindet etwa die Hälfte der Kandidaten mit der Meister-Ausbildung die Absicht, sich selbstständig zu machen und unternehmerisch tätig zu werden. Als weitere Gründe, die Meisterprüfung abzulegen, wird das Interesse genannt, die fachliche und soziale Kompetenz zu erweitern, beruflich zur Führungskraft in Handwerks-Betrieben, Industrieunternehmen oder Behörden aufzusteigen, beispielsweise zum Betriebsleiter, Fachberater, Lehrer für die Fachpraxis an berufsbildenden Schulen (Berufskollegs) oder zum Mitarbeiter in sonstigen Bildungseinrichtungen. Außerdem spielen bei dem Entschluss, den »Meister zu machen«, die Sicherung des Arbeitsplatzes durch eine Höherqualifizierung, die Aussicht auf finanzielle Verbesserungen und die Stärkung des Selbstbewusstseins eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Ein erster Schritt, den Erfolg in der Meisterprüfung zu sichern, kann darin bestehen, sich rechtzeitig mit den unerlässlichen Informationen vertraut zu machen, vor allem mit den Rechtsgrundlagen, den Zielen der Meisterprüfung, den Prüfungs-Anforderungen und -Abläufen. Für eine über diesen Beitrag hinausgehende Unterrichtung wird auf die am Schluss erwähnten Institutionen und die angegebene Literatur verwiesen.

Rechtsgrundlagen

Die Handwerksordnung (HwO) regelt [seit 2004] – wie erwähnt – in den §§ 45 bis 51b die gesetzlichen Voraussetzungen für die Meisterprüfung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann als »Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Meister-Prüfungswesen« durch Rechtsverordnung nicht nur für zulassungspflichtige Handwerke (§ 45), sondern auch für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe (§ 51a) ein Meisterprüfungs-Berufsbild erlassen, das an der selbstständigen Ausübung eines Handwerks und den Anforderungen in der Meisterprüfung orientiert ist.

Die »Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk«, kurz AMVO genannt, regelt die Fragen der Meisterprüfung, die berufsunabhängig sind wie Gliederung, Inhalt, Bestehen, Bewertungssystem, Wiederholung, auch die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV, nunmehr in der novellierten Fassung von November 2000.
Die MeisterPrüfungs-VerfahrensVerordnung (MPVerfV) legt unter anderem die Einzelheiten des Zulassungs- und Prüfungs-Verfahrens durch die Meisterprüfungs-Ausschüsse fest. Diese bundeseinheitliche Verordnung ersetzt seit 2002 die bisher von den einzelnen Handwerkskammern erlassenen Meisterprüfungs-Ordnungen, um auszuschließen, dass deren Inhalte voneinander abweichen.

Ziel und Gliederung der Prüfung

§ 45 Abs. 2 HwO nennt sowohl das Ziel als auch die Gliederung der Meisterprüfung. Durch sie »ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk meisterhaft auszuüben und selbstständig zu führen sowie Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Der Prüfling hat in vier selbstständigen Prüfungsteilen nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten seines Handwerks meisterhaft verrichten kann (Teil I), die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II), die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) sowie die erforderlichen Berufs- und Arbeits-pädagogischen Kenntnisse (Teil IV) besitzt«. Das Wort »meisterhaft« signalisiert die Steigerung der zu erbringenden Leistungen im Vergleich zur Gesellenprüfung.

Prüfungsanforderungen

Die Anforderungen in den berufsbezogenen (Gewerks-, Handwerks-spezifischen) Teilen I (Fachpraxis) und II (Fachtheorie) bestimmt für jedes zulassungspflichtige Handwerk das Meisterprüfungs-Berufsbild A nach § 45 HwO. Dieses nennt nicht nur die den einzelnen zulassungspflichtigen Handwerken zuzurechnenden Fertigkeiten und Kenntnisse, sondern auch die Prüfungs-Anforderungen in diesen Teilen der Meisterprüfung. Die Anforderungen in den berufsübergreifenden Teilen III und IV legt – wie erwähnt – die AMVO bundeseinheitlich für alle Handwerks-Berufe fest.

Meisterprüfungs-Ausschüsse

Meisterprüfungen werden durch Meisterprüfungs-Ausschüsse abgenommen. Sie sind als eigenständige staatliche Prüfungsbehörden für die einzelnen Handwerke bei einer Handwerks-Kammer errichtet worden. Die höhere Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident, Bezirksregierung) oder die oberste Landesbehörde (Wirtschaftsministerium) setzt sie nach Anhören der Handwerks-Kammer ein, bei der auch die Geschäftsführung der Meisterprüfungs-Ausschüsse liegt.

Ein Meisterprüfungs-Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern: einem Vorsitzenden und vier Beisitzern, für die Stellvertreter zu berufen sind und die alle das 24. Lebensjahr vollendet haben sollen. Nur in dieser Zusammensetzung ist der Ausschuss beschlussfähig. Um die neutrale Position des Vorsitzenden zu unterstreichen, soll er nicht in dem zulassungspflichtigen Handwerk tätig sein, für das der Meisterprüfungs-Ausschuss errichtet wurde. 2 Beisitzer müssen mindestens seit einem Jahr das Prüfungshandwerk selbstständig ausüben, andernfalls das Recht besitzen, Lehrlinge auszubilden. In Frage kommen auch Personen, die in Betrieben der öffentlichen Hand oder in überbetrieblichen Ausbildungsstätten arbeiten. Ein Beisitzer soll als Vertreter der Arbeitnehmer die Meisterprüfung im Prüfungsberuf abgelegt haben bzw. Ausbildungs-berechtigt und in dem zulassungspflichtigen Handwerk tätig sein. Für die Abnahme der Prüfungsteile III und IV soll ein besonders sachkundiger Beisitzer bestellt werden, der nicht dem Handwerk angehören muss. Die Mitglieder der Meisterprüfungs-Ausschüsse werden für längstens 5 Jahre berufen.

Das Zulassungsverfahren führt der fachlich und örtlich zuständige Meisterprüfungs-Ausschuss durch. Die fachliche Zuständigkeit setzt voraus, dass bei der Handwerkskammer überhaupt ein Meisterprüfungs-Ausschuss für das einzelne Handwerk errichtet wurde. Örtlich zuständig ist der Prüfungs-Ausschuss jener Kammer, in deren Bezirk der Bewerber entweder seinen ersten Wohnsitz hat, in einem Arbeitsverhältnis steht, an einer Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung teilnimmt, ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbstständig betreibt. Auf Antrag des Prüflings können in begründeten Fällen Prüfungsteile vor einem anderen Prüfungs-Ausschuss abgelegt werden, wenn dieser zustimmt.

Zulassungs-Voraussetzungen

Die Teilnahme an einem Fortbildungs-Lehrgang sichert noch nicht das Anrecht, zur Prüfung zugelassen zu werden. Für die Prüfungszulassung müssen in der Regel die folgenden formalen Voraussetzungen nach § 49 HwO erfüllt sein.

Danach ist zur Meisterprüfung zuzulassen, »wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat«.

»Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre gefordert werden.« Während der Berufstätigkeit können bereits einzelne Prüfungsteile abgelegt werden. Der Gesamtabschluss ist jedoch erst nach Ablauf der Frist von 36 Monaten möglich. Erfüllt der Bewerber die Bedingungen, spricht der Vorsitzende die Zulassung aus. Bestehen Bedenken gegen die Zulassung, entscheidet der Meisterprüfungs-Ausschuss.

Die geforderte Berufstätigkeit muss zum ersten Prüfungstermin nachgewiesen und praxisbezogen analog dem Meisterprüfungs-Berufsbild des betreffenden Handwerks sein. Im Einzelfall prüft die Handwerks-Kammer, ob die Voraussetzungen für eine Anrechnung gegeben sind, wenn unter anderem Zeiten für einen Fachschulbesuch oder eine berufsnahe Verwendung in der Bundeswehr geltend gemacht werden. In Ausnahmefällen kann die Kammer die auf 3 Jahre festgesetzte Dauer der Berufstätigkeit abkürzen.

Befreiung von Prüfungs-Teilen

Ist in Verbindung mit einer 2. Meisterprüfung von der Befreiung gleichartiger Prüfungs-Teile (-Bereiche, -Fächer, Handlungsfelder) die Rede, um Doppelprüfungen zu vermeiden, dann sind in erster Linie die nicht berufspezifischen Prüfungsteile III und IV gemeint. Der Prüfling ist durch den Meisterprüfungs-Ausschuss von diesen Teilen zu befreien, wenn er in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk bzw. in einem handwerksähnlichen Gewerbe die Meisterprüfung bereits bestanden hat.

Unter anderem entscheidet der Meisterprüfungs-Ausschuss über Anträge zur Befreiung von Teil III der Meisterprüfung, die Absolventen folgender Bildungsmaßnahmen stellen (Der leichteren Lesbarkeit wegen wird zur Kennzeichnung von Fortbildungs-Abschlüssen in der Regel nur die männliche Form eingesetzt. Sie schließt stets die weibliche Form ein.):
Fachkaufmann/Fachkauffrau
Handwerks-Wirtschaft,
Betriebsassistent im Handwerk,
Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk,
Kaufmännischer Fachwirt (HWK),
Technischer Fachwirt (HWK) oder
Diplom-Betriebswirt (BA), Fachrichtung Handwerk.

Die Befreiung liegt durchaus im Trend der Vorbereitung und Prüfung nach dem gestuften Modulsystem, zum Beispiel die Teile III und IV der Meisterprüfung bereits in Form anderer Prüfungen abzulegen, um sich nach der Zulassung zur Meisterprüfung nur noch der Prüfung in den Teilen I und II zu unterziehen.

Eine Befreiung von Teil II ist möglich, wenn der Bewerber die Diplom-Hauptprüfung an einer deutschen Hochschule, die Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule, Technikerschule, gegebenenfalls einer anderen Bildungseinrichtung bestanden hat, und bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen wie in der Meisterprüfung gestellt wurden. Auch ausländische Hochschul-Abschlüsse, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben wurden, können auf Teile der Meisterprüfung angerechnet werden.

Die Befreiung bei einer Wiederholung der Meisterprüfung regelt § 3 AMVO. Danach ist der Prüfling »auf Antrag von der Wiederholung der Prüfung in Prüfungsbereichen, in Prüfungsfächern, in Handlungsfeldern oder im praktischen Teil der Prüfung im Teil IV zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mit mindestens 50 Punkten bewertet wurden«, also mindestens mit der Note »ausreichend«, und er sich binnen 7 Jahren zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist in beliebiger Reihenfolge dreimal möglich.

Bestehen der Meisterprüfung und Berechtigungen

Nach der Neufassung der AMVO ist die Meisterprüfung insgesamt bestanden, wenn jeder der 4 Prüfungsteile bestanden wurde (Die Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils III bestimmt § 4 Abs. 4, des Teils IV § 5 Abs. 7 AMVO). Der Prüfling ist über jeden bestandenen Teil und die dabei erzielte Note unverzüglich schriftlich zu informieren. Die erfolgreich absolvierte Meisterprüfung wird durch ein Zeugnis beurkundet, das über die in den einzelnen Teilen der Meisterprüfung erzielten Noten Auskunft geben muss. Auf Antrag stellt die Handwerks-Kammer einen Meisterbrief aus.

Die bestandene Prüfung berechtigt dazu, den Meistertitel in dem Handwerk zu führen, in dem die Prüfung mit Erfolg abgeschlossen wurde, ein Handwerk selbstständig auszuüben und Lehrlinge auszubilden. Der handwerkliche Meistertitel ist gesetzlich geschützt, die Qualifikation zum Meister identisch mit dem Erlangen des »Großen Befähigungsnachweises«. Dieser umfasst die angeführten 3 Rechte. Darüber hinaus wird dem Handwerks-Meister der fachgebundene Zugang zur Fachhochschule ebenso eröffnet wie zu den Fortbildungs-Maßnahmen
Betriebswirt (HWK),
Gestalter,
Restaurator,
Umweltschutz-Berater im Handwerk,
Führungskraft im Qualitätsmanagement,
Gebäude-Energieberater (HWK) und
Fachwirt für Gebäude-Management (HWK);
Vergleiche zu alternativen Zulassungsmöglichkeiten (ohne Meisterprüfung) die Rechtsvorschriften jener Handwerks-Kammer, bei der die Prüfung abgelegt werden soll.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Sie werden von den verschiedensten Organisationen und Institutionen durchgeführt. Als Lehrgangsträger kommen in Betracht:
Handwerks-Kammern,
Kreis-Handwerkerschaften,
Berufsbildungs- und Technologie-Zentren,
Bundes- und Landes-Innungsverbände,
Innungen,
private wie staatliche Meisterschulen,
Fachschulen,
Gewerbeförderungs-Einrichtungen,
berufsbildende Schulen (Berufskollegs),
Gewerbeakademien und
andere Bildungs-Einrichtungen.

An der Weiterbildung zum Handwerks-Meister Interessierte sind gut beraten, frühzeitig mit den zuständigen Stellen (Lehrgangsträgern, Meisterprüfungs-Abteilungen der Handwerks-Kammern) Verbindung aufzunehmen, um hinreichend informiert zu sein über das vielfältige Angebot zur Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungsteile und deren Inhalte, über Gesamt- oder Teil-Prüfungen, Organisationsformen wie berufsbegleitende Abend- und Wochenend-Kurse (Teilzeit-Unterricht), Ganztags-Lehrgänge (Vollzeit-Unterricht), Block-Unterricht oder Kombinationsformen, über
Einstiegskurse zum Aufarbeiten von Vorwissen,
Dauer der Vorbereitung,
aktuelle Lehrgangskosten,
Förderprogramme wie Meister-BAföG,
Zulassungsbedingungen,
Anmeldeformalitäten,
Prüfungstermine und
Prüfungsgebühren, letztlich über das
Ausmaß der Befreiung von Prüfungsteilen.

Weiterbildungs-Angebote im Internet

Die Handwerks-Kammern und viele sonstige Anbieter von Meistervorbereitungs-Lehrgängen nutzen die neuen Medien, um auf ihre Fortbildungs-Angebote aufmerksam zu machen. Für Interessenten sind sie eine erste Auskunftsquelle, zumeist unter der gleich lautenden, nur die Bezeichnung der Kammer wechselnden Internetadresse, etwa www.hwk-bls.de Darüber hinaus findet man im Internet unter www.meisterschulen.de eine Datenbank mit rund 5’000 deutschsprachigen Meisterschulen des Handwerks und der Industrie mit Anschriften und nach Berufsgruppen in alphabetischer Reihenfolge geordnet. Verschiedene Schulen stellen sich zudem mit einer eigenen Homepage vor. Weitere wertvolle Informationen erhalten Sie unter www.morgen-meister.de

Autor: Dr. Hans Winter
Dr. Hans Winter ist unseren Lesern durch eine Anzahl kompetenter Beiträge zu Handwerks-rechtlichen Themen bekannt. Er arbeitete nach Lehre und Studium 35 Jahre an berufsbildenden Schulen in Herten (Westf.), war über 2 Jahrzehnte Mitglied in Gesellen-Prüfungsausschüssen, leitete Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung und ist Verfasser mehrerer Fachbücher sowie zahlreicher Artikel in der handwerklichen Fachpresse.

 

Weiterführende Literatur

Esser, F. H. / Twardy, M. (Herausgeber):
Rahmenstoff-Plan für handlungsorientierte Vorbereitungs-Lehrgänge auf Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk (Berufsbildung im Handwerk, Reihe B, Heft 55) 9.80 €, Köln 2000.

Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerks-Wirtschaft:
Rahmen-Lehrplan zu Teil III der Meisterausbildung im Handwerk. Wirtschaftliche und rechtliche Stoffgebiete, 4.40 €, München 2000.

Dr. Winter, H.:
Berufsperspektiven im Handwerk – Zusatzqualifikationen, Aufstiegs-Fortbildungen, Förderprogramme, 3. Auflage, 14.80 €, F. H. Kleffmann Verlag, Bochum 2004.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (Herausgeber):
Der Meister der Zukunft. Leitgedanken für einen unternehmerischen Meister und eine zukunftsorientierte Meisterprüfung im Handwerk, Schriftenreihe des ZDH, Heft 52, 1.28 €, Bonn 1997.

Zentralverband des Deutschen Handwerks (Hrsg.):
Die neue Handwerks-Ordnung und ergänzende gesetzliche Vorschriften nach dem Stand vom Januar 2004, 9.25 €, Joh. Heider Verlag, Bergisch Gladbach 2004.